Interessantes Urteil zu Hartz IV
Hallo @ll,
Hartz-IV-Empfänger dürfen Billigjobs ablehnen!
Geklagt hatte eine Hartz-IV-Empfängerin. Sie hatte sich geweigert eine Stelle in einem Discounter für 4,50 Euro Stundenlohn anzutreten. Die Arbeitsagentur kürzte ihr daraufhin die Leistungen um 30 %.
Die Frau klagte und bekam Recht vom Sozialgericht Dortmund (Az.: S 31 AS 317/07). Begründung des Gerichts - der Stundenlohn sei sittenwidrig und unzumutbar.
Das ist eine sehr positive Nachricht wie ich finde. Gerade die Hartz-Gesetze haben schließlich dieses ausufernde Lohndumping in unseren Landen erst möglich gemacht.
Wäre prima, wenn möglichst viele von euch dieses Urteil in ihrem Bekanntenkreis verbreiten, da solche Urteile in den Medien gerne unterdrückt werden. Gerade Betroffene sollten aber erfahren, dass Widerstand eben nicht immer zwecklos ist und man auch als Hartz-IV-Opfer noch Rechte hat.
Liebe Grüße,
Eva
Die Welt hat Platz für jedermann, aber nicht für jedermanns Gier (Indira Gandhi)
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Wenn eine Idee anfangs nicht absurd klingt, besteht keine Hoffnung für sie! (Albert Einstein)