Aushöhlung des Grundgesetzes?
Hallo @ll,
vor Kurzem habe ich erfahren, dass in Hamburg 1-Euro-Jobber quasi als Streikbrecher für den Streik des Öffentlichen Dienstes fungieren sollten - die Müllabfuhr wurde durch 1-Euro-Jobber ersetzt. Etwas, was dem Grundgesetz widerspricht, aber anscheinend niemanden stört.
Thüringen hat das Ganze noch getoppt. Durch eine Gerichtsverhandlung kam auf, dass eine geheime Datei, genannt LIMO existiert, in der "linksmotivierte Personen" gespeichert sind.
Hier der Artikel aus der Thüringer Allgemeinen:
LIMO Geheimdatei
Thüringen ist offenbar bereit, sich auch über das Grundgesetz hinwegzusetzen, wenn vermeintlich Landesinteressen geschützt werden sollen. Das zeigte ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht in Weimar.
WEIMAR. "Limo" ist kein neuer Fruchtdrink, sondern eine Geheimdatei der Polizei, in der Menschen erfasst sind, die als linksmotiviert gelten. Die Datei ist so geheim, dass es beim Thüringer Innenministerium keine Auskünfte dazu gibt, weil sonst "Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden" gezogen werden könnten, "insbesondere wenn sie Staatsschutzbelange betreffen". Auch wann wer gespeichert wird, welche Auswirkungen das haben könnte und wann wieder gelöscht werden muss, ist das Ministerium nicht bereit zu sagen.
Dass die Datei existiert, wurde in einem gestern am Verwaltungsgericht in Weimar verhandelten Verfahren bekannt. Drei junge Männer wollten im Vorjahr an der Gedenkfeier zum 60. Jahr der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald teilnehmen. Die Polizei stoppte ihr Auto und wollte sie zurück- schicken. Ohne Begründung, einfach so. Erst nach längeren Debatten hätten die Beamten erklärt, dass die Abgewiesenen in einer Datei "linksmotiviert" erfasst seien, sagte einer der Betroffenen vor Gericht aus. Es gab drei Platzverweise für den gesamten Tag und die gesamte Stadt Weimar.
Dagegen hatten die Betroffenen geklagt. Das Land plädierte auf Abweisung der Klage. "Immer Abweisung der Klage" scherzte der Prozessvertreter aus dem Polizeiverwaltungsamt in Erfurt vor dem vollbesetzten Gerichtssaal. Der Richter machte schnell deutlich, der Ansicht des Landes nicht folgen zu wollen. Das Durchgreifen der Polizei wurde mit "Sicherheitsstufe eins" begründet, weil hohe Politiker und der amerikanische Außenminister anwesend seien. Der Richter konterte, dass auch der amerikanische Außenminister das Grundgesetz nicht außer Kraft setzen könne und fragte nach konkreten Anhaltspunkten für das Handeln der Beamten. Außer einer Vorstrafe aus dem Jahr 2002 bei einem der Abgewiesenen hatte das Land wenig Argumente zu bieten. Höchstens, dass auch gegen einen weiteren der Abgewiesenen bereits ermittelt wurde.
Dieses Verfahren steht offenbar auch in der Limo-Datei, obwohl als Ergebnis die Unschuld des Betroffenen anerkannt wurde. Gegen den dritten damals Verdächtigten lag derartiges gar nicht vor. Trotzdem mussten die Männer auf Weisung der Polizei Weimar verlassen, da die Gefahr bestanden haben soll, dass sie die Veranstaltung stören wollten.
Alle drei waren auf Einladung des Veranstalters nach Buchenwald gekommen. Doch dafür interessierte sich damals die Polizei nicht. Nach 20 Minuten Verhandlung räumte auch der anfänglich noch scherzende Prozessvertreter des Landes ein, dass die Polizei wohl überzogen gehandelt habe. Daran, dass das Verwaltungsgericht das Handeln der Polizei nicht billigen wird, ließ der Richter gestern keinen Zweifel. Als Pyrrhussieg wertete Anwalt Sebastian Nickel gestern den Verlauf des Verfahrens. "Es sei nicht damit zu rechnen, dass die Polizei ihr Vorgehen ändern werde", sagte er nach der Verhandlung. Und es gebe noch immer keine Klarheit darüber, unter welchen Kriterien Personen in Dateien wie "linksmotiviert" oder "rechtsmotiviert" erfasst werden und welche Auswirkungen das habe.
Quelle: Thüringer Allgemeine 21.02.2006
Liebe Grüße,
Eva
Damit das Mögliche entstehen kann muss immer wieder das Unmögliche versucht werden