Hurra - Bundesverfassungsgericht erklärt die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig
Hurra - Bundesverfassungsgericht erklärt die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig
Hallo @ll,
die Klage von rd. 35.000 BürgerInnen (hatte mich auch daran beteiligt) gegen die noch unter Schwarz-Rot beschlossene verdachtsunabhängige Kommunikationsdatenvorratsspeicherung beim Bundesverfassungsgericht war ein voller Erfolg. Das BVG erklärte diese Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig.
Freue mich immer, wenn sich wieder einmal ergibt, dass Widerstand eben nicht (immer) zwecklos ist!
Liebe Grüße, Eva
Fürchte dich nicht davor, exzentrische Meinungen zu vertreten; jede heutige Meinung war einmal exzentrisch. (Bertrand Russell) ----------------------------------------------------------------------------- Viele kleine Leute, in vielen kleinen Orten, die viele kleine Dinge tun, können das Gesicht der Welt verändern. (Spruchweisheit der Mandika, Afrika)
Re: Hurra - Bundesverfassungsgericht erklärt die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig
Hallo Eva
Leider kann ich deine euphorische Stimmung zu dem "vermeintlichen Sieg" nicht teilen, denn:
lediglich die Ausführung dieses Grundrechtes auf anlasslose Spionage, durch weltweit zum Weltstaat verschmolzene verbündeter Regierungen im Krieg, erklärten die Richter für verfassungswidrig.
Auf folgender Seite wurde der Beschluss etwas genauer unter die Lupe genommen:
"Immer weigere ich mich, irgendetwas deswegen für wahr zu halten, weil Sachverständige es lehren, oder auch, weil alle es annehmen.
Jede Erkenntnis muss ich mir selbst erarbeiten. Alles muß ich neu durchdenken, von Grund auf, ohne Vorurteile."
Albert Einstein (1879-1955)
Re: Hurra - Bundesverfassungsgericht erklärt die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig
Hallo Lilu und @ll,
nun, der Radio-Utopia-Beitrag sieht es meiner Ansicht nach doch zu negativ. Deshalb lasse ich mir die Freude über dieses Urteil nicht verderben.
Fakt ist, dass jetzt alle dsbzgl. gespeicherten Daten gelöscht werden müssen und ein neues Gesetz ausgearbeitet werden muss, dass den Vorgaben im Grundgesetz entspricht. Ein Wermutstropfen ist zwar noch die entsprechende EU-Richtlinie, dennoch überlegen sich hier Bürgerrechtler bereits, wie sie auch dagegen angehen können, was durch dieses Urteil doch etwas erleichtert wurde.
Dass bei Schwerstkriminalität bzw. entsprechendem Verdacht auch über Telekommunikationsdaten einschl. IP-Adressen ermittelt werden darf, finde ich durchaus in Ordnung. Auch ich bin der Ansicht, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf. Aber die ganze Bevökerung unter Generalverdacht zu stellen, das wurde m. E. durch das BVG-Urteil weitgehend abgewendet.
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Re: Hurra - Bundesverfassungsgericht erklärt die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig
Deine Freude mag ich dir auch nicht nehmen, Eva, ich teile sie halt nur nicht. Natürlich sollte auch die Internetzone keine straffreie Zone darstellen. Das ist jedoch ein anderes Blatt Papier. Leider ist es so, dass sich entsprechende "Anlässe" sicherlich schnell finden lassen, wenn es denn sein muss. Ein bisschen gedreht Wort und Gesetz, dann geht das schon. Fragt sich nur auf wessen "Kosten".
LG Lilu
"Immer weigere ich mich, irgendetwas deswegen für wahr zu halten, weil Sachverständige es lehren, oder auch, weil alle es annehmen.
Jede Erkenntnis muss ich mir selbst erarbeiten. Alles muß ich neu durchdenken, von Grund auf, ohne Vorurteile."
Albert Einstein (1879-1955)
Re: Hurra - Bundesverfassungsgericht erklärt die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig
Hallo Lilu,
so gesehen stimme ich Dir durchaus zu. Dennoch sehe ich es erst einmal optimistischer.
Liebe Grüße, Eva
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