Deutschlandchronik-Forum

Danke,Frankreich!

 Danke,Frankreich!

„Die Franzosen haben auch für uns Deutsche ‚Nein’ gesagt. Dafür sind wir ihnen dankbar, durften wir doch als Deutsche nicht über die EU-Verfassung abstimmen.

Re: Danke,Frankreich!

Ich denke:Zuertes Mal>>>National Identität;dann Sozial Politik;und danach>>Ekonomische Macht>>https://www.frentenacionaleuropeo.org/ und die Meine:https://www.publimatic.com/eleditorlocal
MfG:Raúl.//Uruguay-Süidamerika.//Den 30-05-2005.//

Re: Danke,Frankreich!

RASR:https://www.frentenacionaleuropeo.org/

Re: Danke,Frankreich!

Ich wette, daß die Mehrheit der Leute in F und NL die EU-Verfassung noch nicht einmal gelesen haben. Hat sie ein Teilnehmer dieses Forums gelsen?

mfg
abc

Re: Danke,Frankreich!

Hier ein Schreiben der NPD-Landtagsfraktion in Sachsen im Bezug auf diese Angelegenheit. Zu Ihrer Frage,ob jemand in F oder NL die EU-Verfassung gelesen hat: Ich weiß,dass die Aufklärungsarbeit der Gegner in den bezeichneten Ländern sehr informativ war. Also kann mann nicht von ahnungslosen oder nicht-informierten Bürgern sprechen. Aber ich glaube,der Volkswille wird schon irgendwie ganz"Demokratisch" übergangen,so wie in Deutschland!


„Deutsche Zustimmung zur EU-Verfassung ist Ausdruck niederster Rechtsverachtung“

NPD-Fraktion reicht Organklage beim Bundesverfassungsgericht ein


Die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag reichte heute beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen das Zustimmungsgesetz zur EU-Verfassung ein. Um 11.50 Uhr gaben der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller und Fraktionsgeschäftsführer Peter Marx die Klageschrift in Karlsruhe ab.

Nach Auffassung der NPD-Fraktion hätte die deutsche Zustimmung zur EU-Verfassung einer Volksabstimmung nach Artikel 146 GG bedurft, weil hier eine Verfassungsgebung vorliegt, die Artikel 23 GG bei weitem überschreitet und daher einer neuen verfassungsrechtlichen Grundlage der Bundesrepublik Deutschland gleichkommt. Das Zustimmungsgesetz verstößt gegen die Pflicht zur grundsätzlichen Erhaltung des Grundgesetzes. Die EU-Verfassung sieht jedoch eine Nachrangigkeit auch des nationalstaatlichen Verfassungsrechts vor.

Als Landtagsfraktion greift die NPD insbesondere auch den Verstoß gegen die Pflicht zur Bundestreue an, weil durch die EU-Verfassung die Staatsqualität der deutschen Bundesländer nicht mehr geachtet werde.

Die Nationaldemokraten listen in ihrer Klageschrift insgesamt 10 Verstöße gegen das Grundgesetz auf, darunter auch die Aushöhlung mehrer Grundrechte.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller erklärte zu der Organklage:
„Während die französische Staatsführung zumindest formell die Rechte der Franzosen beachtete, behandelt die deutsche Politnomenklatura das Recht des deutschen Volkes, nach Artikel 146 des Grundgesetzes über seine eigene Verfaßtheit zu entscheiden, als billige Makulatur.
Es ist ein Ausdruck niederster Rechtsverachtung dieser deutschen Politnomenklatura, wenn sie sich sogar anmaßt, die von ihr selbst inszenierten, staatsstreichartigen Kompetenzüberschreitungen von Bundestag und Bundesrat auch noch zur gezielten Manipulation der demokratischen Willensbildung in anderen Ländern instrumentalisieren zu wollen.
Ich bin den Franzosen sehr dankbar, daß sie nicht zugelassen haben, daß diese perfide Rechnung der in unserem Land regierenden Demokratiefeinde aufgeht. In Deutschland liegt es nun am Bundesverfassungsgericht, die Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zu überprüfen.“

Dresden, 3.6. 2005

Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 / (0160) 67 23 112