www.die-weissens.de - interaktiv - Allgemein

Ärger mit Strafzetteln?

 Ärger mit Strafzetteln?

Wer kennt das nicht- kaum aus dem Auto ausgestiegen und nur kurz im Halteverbot gestanden und schon klebt das „Knöllchen“ an der Scheibe. Bevor Ihr dann das Überweisungsformular reumütig ausfüllt solltet Ihr folgendes Bedenken. Euer Strafzettel z.B. wegen Falschparken stellt ein Verwarnungsgeld dar.
Sinn und Zweck des Verwarnungsgeldes ist es Euch „betroffen“ zu machen- und nur das!!!!! In der Praxis wird Eure „Betroffenheit“ jedenfalls all zu gerne dazu genutzt die Staats/ oder Gemeindekassen aufzufüllen. Und das ist nach ganz h.M. nicht die Aufgabe eines Verwarnungsgeldes!!!! (Normalerweise könnte man alle Verwarnungsgelder in eine tiefe Grube werfen und anzünden- der Sinn wäre erfüllt)

Fakt ist: Wenn Ihr nur einen Cent mehr, als von Euch gefordert, überweist hat die Gemeinde darauf keinen (Rechts-) Anspruch. Sie muss um diesen einen Cent zu verwalten extra ein Unterkonto eröffnen, dessen Verwaltung einen großen Teil des Betrages Eueres Verwarnungsgeldes ausmacht. Ihr seid immer noch „betroffen“, jedoch hat die Gemeinde (kaum) noch einen Vorteil von dem Verwarnungsgeld- und wo kein Vorteil winkt, schwinden alsbald die Kontrollen!!!! [/b][/b]

 Re: Ärger mit Strafzetteln?

Der Strafzettel an der Windschutzscheibe ist Euch nicht zugestellt worden!!! Also nicht darauf reagieren!!! Die Behörde muss Euch einen Bescheid auf dem Postweg zustellen--- und schon sind wieder 55 Cent von Eurem Verwarnungsgeld vernichtet!!!!!