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Gesetze der Dragon Knights

Gesetze der Dragon Knights

§1 Alle Mitglieder der Allianz sind gleichberechtigt. Das heißt, dass jedes Mitglied bei internen Abstimmungen zur Teilnahme berechtigt ist und zur Entscheidungsfindung beitragen kann.
§2 Die Produkte, die ein Mitglied auf dem ihm zugeteilten Land herstellt, gehören der Allianzgemeinschaft. Das heißt jeder muss die Güter, die er produziert hat, in das Allianzlager überweisen, damit sie der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden können.
§3 Mitglieder, die unentschuldigt dem Spiel fern bleiben, bekommen nach 7 Tagen Abwesenheit, eine Verwarnung und wenn keine Reaktion erfolgt wird ihm sein Land entzogen.
§4 Die im Allianzlager befindlichen Güter werden durch den Handelsminister, bzw. durch das SO, je nach Bedarf ausgegeben. Für Produktionen die Dauerhaft laufen werden die dafür notwendigen Steuern nach absprachen mit dem Mitglied eingestellt.
§5 Jedes Mitglied hat das Recht Abstimmungen zu allen gewünschten Themen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
§6 Jeder Gladiator hat das Recht auf Land, welches bei Verfügbarkeit und im Rahmen der Beitrittsreihenfolge zugeteilt wird. Auf diesem Land darf er den Beruf ausüben, der ihm nach Angabe eigener Wünsche zugeteilt wird.
§7 Es sind keine Steuerabgaben vorgesehen und festgelegt, alle Gewinne aus der Arena sind einzig und allein dem Mitglied selbst vorbehalten.
§8 Jedes Mitglied hat das Recht auf einen Zuschuss beim Kauf eines oder mehrerer Sklaven. Die Höhe des aktuellen Zuschusses ist den jeweiligen Abstimmungsergebnissen zu entnehmen.
§9 Jedes Mitglied ist im Kriegsfall dazu verpflichtet, die Interessen der Allianz und seiner Verbündeten zu vertreten, sei es aufgrund eines Angriffs oder im Verteidigungsfall.
§10 Der Allianzcode unterliegt strengster Geheimhaltung. Eventuelle Bündnisanfragen oder Kriegserklärungen sind an den Außen-, bzw. Kriegsminister weiterzuleiten.


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Schwarz, sagt ihr, ist die Farbe des Bösen. Doch ihr irrt!!!