Neues zum Semsterticket
Das SemesterTicket
Studierendenausweis gleich SemesterTicket
* Sondertarif: "Studierendenausweis = VRS-Fahrausweis"
* Abschluss erfolgt zwischen dem VRS und dem AStA der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule
* Der Fahrpreis für das Ticket muss von jedem Studierenden zusammen mit dem studentischen Sozialbeitrag zum jeweiligen Rückmeldetermin eingezahlt werden.
Freie Fahrt im gesamten VRS-Gebiet
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Gilt - in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis - jeweils ein Semester lang
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Gilt rund um die Uhr im gesamten VRS-Gebiet, auch an Sonn- und Feiertagen sowie in der vorlesungsfreien Zeit
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Für ordentlich Studierende, die im Übergangstarifbereich des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr bzw. im Übergangstarifbereich des Landkreises Ahrweiler wohnen, gilt das SemesterTicket auch für Fahrten zwischen dem Wohnort und der Verbundtarifraumgrenze. Hierbei gilt nur der direkte, verkehrsübliche Weg. Als Berechtigungsnachweis gilt der Personalausweis oder eine Meldebscheinigung, die allerdings nicht älter als ein Jahr sein darf.
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SemesterTicket-Inhaber dürfen ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
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Seit dem 01. März 2006 können SemesterTicket-Inhaber montags bis freitags ab 19 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig einen Erwachsenen und bis zu drei Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren kostenlos mitnehmen.
Wann und wo Sie mit einem Fahrrad einsteigen dürfen erfahren Sie hier. Achtung! Die 1. Wagenklasse der Deutschen Bahn AG sowie InterCity-, EuroCity- und InterCityExpress-Züge dürfen mit dem SemesterTicket nicht benutzt werden. Zur Nutzung der Flughafenlinie 670 muss vor Fahrtantritt ein Zuschlag gezahlt werden.
Das SemesterTicket länderübergreifend
Seit dem 01. März 2002 können auch alle 1.200 Studenten der Fachhochschule Rhein Ahr Campus, Remagen, mit dem SemesterTicket fahren. Das Ticket gilt für die Strecken der Deutschen Bahn zwischen Koblenz, Bonn und Köln sowie für alle Busse und Bahnen in den Stadtgebieten Köln und Bonn. Zusätzlich können die Studenten die Fährverbindung Kripp/ Linz und alle Linien des Verkehrsbetriebes Rhein-Eifel-Ahr GmbH (VREA) im Landkreis Ahrweiler nutzen.
Studenten, die ihren Wohnsitz im VRS-Gebiet, aber außerhalb dieses Geltungsbereiches haben, dürfen das SemesterTicket auch auf dem direkten Verkehrsweg zwischen Wohnung und den aufgezeigten Strecken nutzen.
Die Rheinfähre Rhein-Kripp GmbH erlaubt die unentgeltliche Mitnahme eines Autos, Motorrades oder eines Fahrrades. Weitere Personen dürfen jedoch nicht mitgenommen werden.
SemesterTickets werden im genehmigten Linienbedarfsverkehr (AST-Verkehr) als ZeitTickets anerkannt. Hier ist dann lediglich der Zuschlag für Zeitkateninhaber zu zahlen. Dieser Zuschlag wird auch von Fahrgästen im Rahmen der unentgeltlichen Mitnahmeregelung erhoben.
<== ... Ihr habt mich in einer seltsamen Phase meines Lebens angetroffen ...
Denn: Auf die Unendlichkeit gerechnet ist die menschliche Überlebensquote = 0