Erzieher und Eltern Forum - Krankheiten & Co.

Impfen kann schützen

Impfen kann schützen

Impfen kann schützen

Schutzimpfungen sind wichtig, damit ein Kind frühzeitig einen ausreichenden Schutz gegen schwere Infektionen aufbauen kann. Impfungen verhindern den Ausbruch gefährlicher Krankheiten, die häufig mit Komplikationen verbunden sind und für die es zum Teil auch heute noch keine geeignete Therapie gibt.

Rund-um-Schutz von klein auf
Ist das Baby gesund, wird es ab dem 3. Lebensmonat zum ersten Mal geimpft. Damit es nicht unnötig oft gepiekst werden muss, stehen mittlerweile sehr gut verträgliche Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Schon bei Babys erster Impfung wirkt z.B. ein einziger Impfstoff gegen sechs verschiedene Infektionskrankheiten gleichzeitig: Diphtherie , Hepatitis B , Hib, Keuchhusten, Kinderlähmung und Wundstarrkrampf. Der Impfstoff wird insgesamt viermal verabreicht.

Alle Impfungen des Kindes werden in einem Impfpass vermerkt. Fehlende Grundimmunisierungen sollten schnellstmöglich nachgeholt werden.

Schutz vor Masern, Mumps und Röteln
Die "Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut in Berlin (STIKO)" empfiehlt ab dem vollendeten 11. Lebensmonat eine zweimalige kombinierte Schutzimpfung gegen Masern , Mumps und Röteln. Sollten ungeimpfte bzw. nur einmal geimpfte Kinder Kontakt zu Personen mit Masern, Mumps oder Röteln haben, empfiehlt die STIKO Kinder innerhalb von drei Tagen zu impfen.

Schutz vor Windpocken
Die STIKO empfiehlt aufgrund der Komplikationsmöglichkeiten durch die Erkrankung seit Juli 2004 eine Impfung für alle Kinder im 2. Lebensjahr. Die Impfung gegen Windpocken wird im Alter von 11 bis 14 Monaten durchgeführt, entweder gleichzeitig mit der 1. MMR-Impfung oder frühestens vier Wochen nach dieser. Die Impfung kann, wenn sie nicht im 2. Lebensjahr erfolgte, jederzeit nachgeholt werden. Darüber hinaus sollten wie in der bisherigen Empfehlung ungeimpfte Jugendliche zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr, die noch keine Windpocken-Erkrankung durchgemacht haben, geimpft werden.

Schutz vor Keuchhusten
Möglichst vier Wochen vor der Geburt des Kindes sollte eine Immunisierung der Kontaktpersonen nachgeholt werden. Wurde bei der Mutter der Impfschutz nicht vor der Schwangerschaft aktualisiert, sollte die Impfung in den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes nachgeholt werden.

Wegen der geringen Dauer der Immunität (sowohl nach Erkrankung als auch nach Impfung nur ca. 10 bis 12 Jahre) sind Jugendliche wieder neu infizierbar! Deshalb wird eine Auffrischimpfung im Kindes- und Jugendalter (9 bis 17 Jahre) wichtig.

Schutz vor Haemophilus influenzae Typ b
Ab dem 5. Lebensjahr ist eine Impfung gegen Hib (Haemophilus influenzae Typ b) nur in seltenen Fällen nötig. Nach engem Kontakt mit invasiver Hib-Infektion sollten alle Haushaltsmitglieder ab einem Alter von 1 Monat geimpft werden, sofern sich dort ein ungeimpftes oder unzureichend geimpftes Kind befindet oder eine Person mit einem Immundefekt.

Schutz vor Pneumokokken
Die Impfung gegen Pneumokokken (Erreger einer Hirnhautentzündung (Meningitis) , Lungenentzündung , Mittelohrentzündung , Nasennebenhöhlenentzündung) wird von der STIKO empfohlen für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensmonat und Jugendliche mit Grunderkrankungen oder mit einem erhöhtem Gesundheitsrisiko. Unter die Grunderkrankungen fallen z.B. Zustand nach Milzentfernung oder Milzerkrankung, Diabetes , chronische Herz- und Lungenerkrankungen, Nierenschäden und Immunmangelkrankheiten. Ein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht für Frühgeborene (< 38. Woche), Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 2500 g sowie für Säuglinge und Kinder mit Gedeihstörungen oder neurologischen Krankheiten (z.B. Epilepsie).  

Seit Juli 2001 steht in Deutschland jedoch ein so genannter Konjugat-Impfstoff zur Verfügung, der bereits im Säuglingsalter bei guter Verträglichkeit einen wirksamen Schutz vor schweren Pneumokokken-Erkrankungen leistet.

Gefährdete Säuglinge und Kinder erhalten Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff nach folgendem Schema:

Säuglinge ab dem vollendeten 2. Lebensmonat bis zu einem Alter von 6 Monaten: 3 Impfungen im Abstand von jeweils 1 Monat, gefolgt von einer 4. Impfung im 2. Lebensjahr
ungeimpfte Säuglinge im Alter von 7–11 Monaten: 2 Impfungen im Abstand von 1 Monat, gefolgt von einer 3. Impfung im 2. Lebensjahr
ungeimpfte Kinder im Alter von 12–23 Monaten: 2 Impfungen im Abstand von 2 Monaten
ungeimpfte Kinder im Alter von 24–59 Monaten: 1 Impfung
Personen mit fortbestehender gesundheitlicher Gefährdung können ab vollendetem 2. Lebensjahr Polysaccharid-Impfstoff erhalten. Bei den – wie empfohlen – zuvor mit Konjugat-Impfstoff geimpften Kindern beträgt der Mindestabstand zur Impfung mit Polysaccharid-Impfstoff 2 Monate.

Schutz vor Meningokokken
Bakterielle Hirnhautentzündungen werden neben Haemophilus influenzae Typ b und Pneumokokken auch durch Meningokokken ausgelöst.
Für Kinder und Jugendliche mit einer Grunderkrankung oder einem erhöhten Risiko empfiehlt die Ständige Impfkommission eine Impfung. Nur für diese Risikogruppen übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten.

Bei den Meningokokken gibt es 13 Untergruppen, von denen in Deutschland fast ausschließlich C und B vorkommen. Die Serogruppe B macht etwa 65% der Meningokokken-Infektionen aus. Gegen diese Untergruppe ist noch keine Impfung möglich. Die Meningokokken-Konjugat-Impfung schütz nur gegen Erkrankungen durch Meningokokken der Serogruppe C. Die meisten Krankheitsfälle treten im Säuglings- und Kleinkindalter sowie bei Jugendlichen auf.

Eine Reihe von Ländern (z.B. England, Niederlande, Spanien, Griechenland und Irland, USA sowie Kanada) haben die Meningokokken-Impfung gegen den Typ C bereits in den allgemeinen Impfkalender aufgenommen. Für Jugendliche, die zum Schüleraustausch oder Studium für längere Zeit in eines der o.g Länder gehen, empfiehlt die STIKO eine Meningokokken-Konjugat-Impfung (Men C). Ein besonders hohes Risiko besteht auch in tropischen Gebieten, wo die Erreger der Gruppen A und C für epidemieartige Ausbrüche verantwortlich sind, vor allem im so genannten Meningitisgürtel Afrikas (südlich der Sahara vom Sudan bis zum Senegal) sowie in Südamerika. Reisende in diese Länder müssen mit 2- bzw. 4-valentem Polysaccharidmpfstoff geimpft werden. Kinder unter 2 Jahren bilden auf Polysaccharidimpfstoffe keine ausreichenden Antikörper. Reisen in entsprechende Länder sind daher für kleine Kinder nicht zu empfehlen.

Schutz vor Grippe
Kinder mit chronischer Bronchitis, Stoffwechselstörungen, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und der Niere sollten zusätzlich gegen Grippe (Influenza) geimpft werden. Dies ist bei Kindern ab dem 6. Lebensmonat möglich. Die Impfung gibt Schutz für ein Jahr und sollte im Herbst, also vor Ausbruch der alljährlichen Grippewelle, durchgeführt werden. Nicht geimpft werden sollten Kinder mit einer bekannten Allergie gegen Inhaltsstoffe des Grippe-Impfstoffes oder einer Überempfindlichkeit gegen Hühnereiweiß.

Was muss bei einer Impfung beachtet werden?

Wichtig ist vor allem, dass ein Kind zum Zeitpunkt der Impfung gesund ist. Nur dann kann ein optimaler Impfschutz auch tatsächlich aufgebaut werden. In folgenden Fällen sollte der Impftermin ggf. verschoben bzw. von einer Impfung abgesehen werden:

-wenn das Kind hohes Fieber hat oder an einer schweren Infektion leidet;
-gewisse Zeit vor und nach einer geplanten Operation;
-wenn das Kind Medikamente erhält, die das Immunsystem schwächen;
-wenn das Immunsystem des Kindes generell geschwächt ist.
Hat das Kind zum Zeitpunkt der Impfung einen Schnupfen oder eine leichte Erkältung, ist vorher eine ärztliche Untersuchung ratsam. Impfunabhängige allergische Reaktionen – auch Hühnereiweiß-Allergie sowie Erkrankungen von Geschwistern und anderen Familienmitgliedern – sind kein Grund, die für alle Kinder empfohlenen Impfungen zu verschieben.

Impfreaktionen

Wird ein Kind geimpft, so reagiert sein Immunsystem ähnlich wie auf eine echte Infektion. In manchen Fällen können deshalb Symptome einer Infektion nach einer Impfung auftreten. Diese Impfreaktion zeigt, dass der Körper bzw. das Immunsystem auf den Impfstoff anspricht und die Erreger bzw. Erregerbestandteile bekämpft. Es handelt sich daher keineswegs um eine Komplikation!

Bei einer leichten Impfreaktion handelt es sich um Rötungen oder Schwellungen rund um die Einstichstelle, die manchmal sogar schmerzhaft sein können. Sie sind  harmlos und verschwinden nach wenigen Tagen.

Gruß, Svenni


Viel schöner bist du, wenn du lachst,
als wenn du eine Schnute machst!