Sub|sum|ti|on 1 Unterordnung (unter einen allg. Begriff) 2 Zusammenfassung sub·su'mie·ren einordnen, (einem allg. Begriff) unterordnen; zusammenfassen [-------------------------------------------------------------------------------- Unterordnung von Begriffen unter einen Oberbegriff bzw. Unterordnung eines Sachverhaltes unter den Tatbestand einer Rechtsnorm juristische Fallösungs-Technik
Re: Unterricht am 20.9.2003
Recht. Ja.
Junge Frau, Sie nicken so. Sagen Sie doch mal was dazu. Oder war's "erklären Sie doch mal."?
fehlt nur noch das "RÜHREN" am Ende der Stunde...
Allerliebst. Ich bin enzückt.
Besser als Mathe.
nur tote Fische schwimmen mit dem Strom...
Re: Unterricht am 20.9.2003
hab da so ne art zusammenfassung zum xxxmodernisierungsdingsgesetz gefunden...