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Experte im Verkehrsrecht gesucht!

Re: Experte im Verkehrsrecht gesucht!

@einlieber

Mit 60 zu 40 wäre ich auch einverstanden. Werde mich auf alle Fälle wieder zum Thema melden, wenn sich etwas getan hat.

Ach übrigens, heute an genau der selben Stelle hat eine Nachbarin von mir beinahe auch einen Unfall. Es wurde wieder einfach links gefahren, nur hat der andere es gerade noch geschafft, nach rechts rüber zu ziehen (wo er verdammt noch mal auch hingehört !!!)!

mfg Kalle007

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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!!!

Re: Experte im Verkehrsrecht gesucht!

@steno

Also Dein obiges Posting bezüglich der Freiberufler - insbesondere der Rechtsanwälte - verwundert mich etwas, da Du Deine Beiträge sonst immer durch Quellenangaben untermauerst.

Deswegen habe ich mal nachgeschaut und folgendes gefunden:


1. Die Gebühren sind wie Du auch schon geschrieben hast, gesetzlich in der BRAGO festgelegt: (https://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bragebo/index.html)

2. Zwar gibt es die Möglichkeit, die Vergütung frei zu verhandeln. Gem. § 3 BRAGO dürfen auf diese Weise jedoch nur höhere Gebühren als die gesetzlichen erhoben werden. (So steht es jedenfalls da geschrieben)

3. Bezüglich des neuen Vergütungsgesetzes zum 1. Juli sind meine Recherchen folgende: Die Gebühren der Rechtsanwälte sind - im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen, die jährlich für eine Lohnerhöhung streiken - seit 1994 nicht erhöht worden.

4. Ich würde nicht von "abkassieren" sprechen. Der Mandant hat eine Dienstleistung in Anspruch genommen, die er auch bezahlen muß.

5. Außerdem ist es größtenteils noch immer so, daß derjenige, der den Rechtsstreit gewinnt, die Anwaltskosten von der Gegenseite bezahlt bekommt.


Viele Grüße
Mitleser

Re: Experte im Verkehrsrecht gesucht!

Ach, Mitleser,
die genannten Freiberufler haben dieses Defizit, wegen der zehn Jahre alten Vergütungssätze, ganz anders und viel eleganter in den Griff bekommen.
Schnell wurde die Mittelgebühr nach oben hin angepaßt!
Das ging recht einfach und ist sogar durch diverse Rechtssprechungen bestätigt worden.

- OLG Schleswig, AGS 2003, 25,
- AG Diez, AGS 2003, 74,
-AG Frankfurt, AGS 2003, 223


Klar, für jeden „BRAGO-isten“ bedeutet das Abweichen von der Mittelgebühr einen gleichzeitigen Ermessensspielraum bei der Vergütungsfindung.
Gern werden große Mandate mit einem Nachlaß von ein paar Zehnteln geschont um diese bei „Laune“ zu halten,
aber der kleine Fisch zahlt meist die Mittelgebühr.
Darüberhinaus gibt es jede Menge Pauschalen (EDV-Kosten usw.), die der kreative Anwalt, Steuerberater etc. in die Berechnungen einzuflechten weiß.

Jetzt erst recht!
Bei diesen Gestaltungsmöglichkeiten sollte die Frage umso mehr Berechtigung finden, weshalb ein Festhalten an den aktuell geltenden Vergütungsrichtlinien überhaupt noch notwendig ist?

Freie Honorarverhandlungen?
Vielleicht erhöht sich dann das Entgelt und des Anwalts Hilfe wird sogar noch kostbarer?
Wer weiß das schon?

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Re: Experte im Verkehrsrecht gesucht!

Apropos Verkehrsrecht!

Der Schulweg zum Unterrichtsgebäude am Langen Damm hat keine Bedeutung mehr.
Weiß jemand, ob nun auch die Tempo-30 Schilder abmontiert werden?

Oder wird dieser Bereich weiterhin vom Straßenverkehrsamt zur "Verkehrserziehung" benötigt?

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Re: Experte im Verkehrsrecht gesucht!

Die Gebührenordnung für Rechtsanwälte ist weites Feld und wohl hier kaum zu klären. In jedem Fall herrscht hier seit den 1930er Jahren (Nazizeit) eine weitgehende Monopolstellung, die den rechtsanwälten satte Einkünfte sichern. Blöd nur, dass für diese der Kuchen im Wesentlichen gleich bleibt, die die daran knabbern immer mehr werden. Letztlich werden dann nur noch die großen Kanzeleien überleben - ein Oligopol. Um ein bisschen gegenzusteuern wurden die Gebühren erhöht, damit beim Einzelfall auch für Kleine der Sparte ein bisschen übrigbleicht - eben ein paar Brosamen.

@Kalle: Schuldfrage ist schwierig - Wer steht denn im Polizeiprotokoll vorne? Selbst bei eigentlich eindeutiger Lage, versuchen versicherungen meist mit Erfolg eine Mitschuld zu reklamieren. Mir schon so gegangen. Ich fuhr auf der Cottbuser Straße in Richtung Massen, Auto kam aus der Ackerstraße und nahm mir die Vorfahrt. Versicherung wollte mir eine Mitschuld aufbrummen, weil der Unfallgegner behautete ich hätte rechts geblinkt. Letztlich konnte ich jedoch die Mitschuld zurückweisen - aber der Stress!

Re: Experte im Verkehrsrecht gesucht!

@koba

Auf dem Protokoll stehe ich an erster Stelle (einer muß ja). Und natürlich möchte meine Versicherung dem Unfallgegner eine Mitschuld anrechnen! Damit habe ich sie erstmal beauftragt.
Was nachher rauskommt, und wie die gegnerisch Seite ihren "Mandanten" versuchen wird rauszureden, ist eine andere Sache.

Ich bleibe dabei, er darf nicht ohne Grund die linke Spur benutzen, zumal in einer Kurve hinter der sich eine Kreuzung befindet!

mfg Kalle007

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Re: Experte im Verkehrsrecht gesucht!

Ey Kalle, Du mußt noch die EM-Halbfinals tippen !!!!!!!!!!!

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Re: Experte im Verkehrsrecht gesucht!

Na wer sagt´s denn,
Freie Fahrt für Freie Bürger - die 30er-Schilder wurden abmontiert!

Lediglich das Tempo 50-Zeichen (stadteinwärts gesehen) deutet auf die ehemalige Geschwindigkeitsbegrenzung hin und gehört ebenfalls entfernt, da nun überflüssig.

Also liebe "Entscheider", öfter mal ins Forum gucken!

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Re: Experte im Verkehrsrecht gesucht!

Hi Kalle, schreib mal rein, wie es ausgegangen ist, würde mich interessieren.

Re: Experte im Verkehrsrecht gesucht!

@didlmaeuserich

Nach nur knapp 3 Wochen! , hat sie die gegnerische Unfallversicherung bei mir mal gemeldet und wollte den Unfallhergang von mir geschildert haben.
Jetzt heißt es wieder abwarten !

Wenn's was neues gibt, werd' ich mich melden, auch wenn ich die ganze Sache an den Hals kriege !

mfg Kalle007

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Re: Experte im Verkehrsrecht gesucht!

Hallo!

Die Angelegenheit ist nun (nicht ganz zu meiner Zufriedenheit ) ,endlich, beendet worden. Der Unfallgegner muß 20% an meine Vollkasko erstatten. Auch bei der Haftpflicht (Schaden an seinem Auto) muß er sich zu 20% beteiligen.

mfg Kalle007

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