Rückerstattung der Studiengebühren
Hallo zusammen,
ich weiß, dass ich innerhalb der ersten sechs Wochen nach Beginn des neuen Semesters Anspruch auf Rückerstattung meiner Studiengebühren habe, wenn ich in der Zeit mein Kolloquium absolviere. Weiß jemand, ob das nur die Studiengebühren betrifft oder auch den Semesterbeitrag? Bzw. muss ich dann meinen Studentenausweis abgeben und habe kein Ticket mehr für das Semester?
Ich bräuchte möglichst schnell Antwort auf diese Frage an [email protected]...
Viele Grüße,
Janina