Wasserpreiserhöhung zum 1.1.2010
Anzeige der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH in der Bietigheimer Zeitung: Zitat:
................................................................. Ludwigsburger Wochenblatt hier klicken: Neue Trinkwasserpreise ab 1. 1. 2010
Die SWBB sind nach einer Erhebung der Landeskartellbehörde derzeit der günstigste Anbieter unter 76 privatrechtlichen Wasserversorgern im Land.
Preiserhöhungen der Bodenseewasserversorgung um rund 15 % seit 2008, die wir bisher nicht weitergegeben haben und neue Vorschriften der Regulierungsbehörden über die Kostenschlüsselung führen zu deutlich höheren Kosten bei unserer Wasserversorgung und machen eine Erhöhung des Wasserpreises um 8 ct/m3 ab 1. 1. 2010 notwendig.
Der Wasserpreis beträgt ab 1. 1. 2010 0,98 Euro /m3 (brutto 1,05 Euro /m3). Auch nach dieser unvermeidlichen Erhöhung wird SWBB weiter einer der günstigsten Wasserversorger im Land sein.
................................................................. STADTANZEIGER hier klicken:
Bemerkungen dazu:
Gut, dass Bietigheim-Bissingen sich nicht an Cross-Border-Leasing-Geschäften beteiligt hat. Steuersparmodelle zu Gunsten Dritter, bei denen man dann partizipiert, hatten sicher nichts mehr mit den kommunalen Aufgaben zu tun. Manche baden-württembergischen Kommunalpolitiker befand sich hier auf gefährlichen Abwegen.
Gut auch, dass die Bedingungen in Bietigheim-Bissingen bei der Wasserversorgung günstig sind und im Vergleich immer waren. So soll es auch bleiben.
Schlecht, dass die Bietigheim-Bissinger Verbraucher das Cross-Border-Leasing-Monopoly jetzt trotzdem mit einer Wasserpreiserhöhung um fast neun Prozent mitbezahlen sollen.
Im Widerspruch dazu:Zitat:
Der Oberbürgermeister von Tübingen auf der C-B-L-Krisensitzung:Pressemitteilung - Bodensee-Wasserversorgung (BWV) investiert in die Zukunft
01.12.2009. Stuttgart/Filderstadt - Die Gebührenzahler müssen nicht für die Verluste aus dem Cross-Border-Leasing aufkommen. Dies haben jetzt die Verbandsmitglieder der Bodensee-Wasserversorgung (BWV) bei ihrer Verbandsversammlung in Filderstadt beschlossen. 2010 werden Investitionen in..
"Steuerzahlen ist eine Pflicht. Wir brauchen Steuern um die öffentlichen Aufgaben finanzieren zu können und Scheingeschäfte zum Steuersparen sollten Kommunen auf keinen Fall durchführen."
Ob die anwesenden Kommunalpolitiker zugehört haben und dabei vielleicht auch an die vielen privatrechtlichen Beteiligungen und diversen Holdingkonstrukte gedacht haben?
Ob man wirklich lernfähig ist? Geld lockt - und gut bezahlte Berater zeigen Wege auf - Monopoly ist ein beliebtes Spiel. Die eine öffentliche Hand spart gerne zu Lasten der anderen öffentlichen Hand. Nur bei der Daseinsvorsorge hat das Spiel seine Grenzen und dem Bürger wird, wenn die Zeche gemacht ist, wieder in die Tasche gegriffen.
Wasser ist keine übliche Handelsware. Bei Wasser und Wasserdienstleistungen gilt das Prinzip der Kostendeckung. Eine Gewinnerzielung entspricht nicht dem gegebenen Ordnungsrahmen - hier klicken und lesen:
Die EU-Vorgaben sind national zu beachten. Zum Beispiel nach der Gemeindeordnung und den entsprechenden Verordnungen (AVBWasserV etc.). Auch dann, wenn die Gemeinde Aufgaben an ihre Stadtwerke mit privatrechtlicher Rechtsform delegiert hat.
Es darf und kann keinen Unterschied machen, ob die Gemeinde die Aufgabe der Wasserversorgung unmittelbar selbst mit Eigen- oder Regiebetrieb erfüllt oder ob die Versorgung von einer GmbH-Tochter erfolgt oder anderweitig delegiert ist.
Ein Preisvergleich ist ja schön und gut, bietet dem Bürger aber keine Wahl, da die Wasserversorgung immer noch ein reines Monopolgeschäft ist. Das wird sich kaum ändern. Aus diesem Grund ist hier die Kontrolle oberstes Gebot.
Auch das höchste deutsche Zivilgericht hat die Kostendeckung schon als generellen Grundsatz festgestellt:
BGH Urteil vom 21.09.05 VIII ZR 8/05
II2cZitat:
Preiserhöhungen sind nur durch unvermeidbare Kostensteigerungen gerechtfertigt. Kompensationen, Mittelbeschaffung für andere Zwecke und sonstige Verschiebebahnhöfe sind nicht drin. Wer der günstigste gelistete Wasserversorger ist, ist nicht relevant und reicht als Nachweis nicht. Die im Aufsichtsrat delegierten Stadträte haben ihre Pflicht zur Kontrolle im Interesse der Bürger wahrzunehmen und sich die Kostensteigerung nachweisen zu lassen. Gegebenenfalls haben sie die Kontrolle zu veranlassen und sich diese nachweisen und berichten zu lassen. Am Besten veröffentlicht. Es gibt hier keinen einzigen Grund für eine Geheimhaltung. Das Kostendeckungsprinzip gehört zu den grundlegenden Prinzipien öffentlichen Finanzgebarens, die die öffentliche Hand auch dann zu beachten hat, wenn sie öffentliche Aufgaben in den Formen des Privatrechts wahrnimmt (BGHZ 115, 311, 318 ).
Demokratie ist offen und nicht geheim. Sie funktioniert nur grundsätzlich öffentlich, gerade auf kommunaler Ebene!
"Mehr Demokratie wagen" sollte nicht als Spruch bis zum nächsten Wahlkampf wieder in der Schublade bleiben.
Bodenseewasserpreise:
Jahr | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 |
Festkostenumlage je l/s Beteiligungsquote in EUR | 2.808,20 | 2.782,88 | 2.808,52 | 2.831,25 |
Betriebskostenumlage in Cent je m³ | 10,3 | 9,6 | 9,7 | 9,7 |
Förderstromkosten in Cent je m³ | 6,2 | 6,1 | 4,4 | 4,6 |
Wasserentnahmeentgelt in Cent je m³ | 5,3 | 5,2 | 5,2 | 5,2 |
Durchschnittliche Umlage bei 60 % Auslastung in Cent je m³ | 36,6 | 35,7 | 34,3 | 34,5 |
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Stadtwerke sind keine Goldesel die von Verbrauchern gefüttert werden müssen.