Billigkeit: OLG Celle legt Gaspreise fest
Gaspreisprozesse drehen sich aktuell mehrheitlich um die Frage der Rechtswirksamkeit von Preisänderungsklauseln in Sonderverträgen. Die Urteile fallen dort überwiegend zu Gunsten der Verbraucher aus. Weit weniger wird vor Gericht noch um die Billigkeit der Preise gestritten. Die Verfahren sind aufwändiger und nicht selten werden Vergleiche geschlossen und manches Urteil verbuchen, oft nicht nachvollziehbar, die Versorger zu ihren Gunsten ohne dass eine Billigkeitprüfung stattgefunden hat. Um so bemerkenswerter ist der nachstehende Fall vor dem OLG Celle. Hier wurde um die Billigkeit mit Unterstützung und Beteiligung des Deutschen Mieterbundes gestritten.
Der DMB hilft seinen Mitgliedern schon seit Jahren und das Absenden des empfohlenen Musterschreibens war nicht nutzlos.
Stadtwerke Hannover dürfen nicht nur Haushaltskunden belasten
Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 19.08.2010, Az. 13 U 82/07, festgestellt, dass die Stadtwerke Hannover etwaige Kostensteigerungen bei der Gasversorgung nicht lediglich auf die (Tarif-)Haushaltskunden abwälzen darf. Vielmehr müssen auch die Industriekunden zur Kompensation der Steigerung der sonstigen Kosten des Gasversorgers herangezogen werden. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes Hannover ist diese Aussage zu begrüßen, da ansonsten einseitig die Mieterhaushalte mit bestimmten Kostensteigerungen belastet würden.
Hintergrund ist ein Rechtstreit, den private Kunden der Stadtwerke wegen diverser Preiserhöhungen geführt haben. Auch der 1. Vorsitzende das DMB Hannover hat sich als rechtsschutzversichertes DMB-Mitglied diesem Musterprozess angeschlossen. Das Oberlandesgericht hat dabei zunächst festgestellt, dass die Preiserhöhungen des Gasversorgers nur dann wirksam sind, wenn sie der Billigkeit entsprechen. Dieses tun sie aber nur dann, wenn die Erhöhungen durch Kostensteigerungen gerechtfertigt werden, die bereits zum Zeitpunkt der Preisanpassung eingetreten sind, nicht jedoch durch prognostizierte Kostenerhöhungen, die erst ein halbes Jahr später virulent werden.
Den Stadtwerken ist es in dem Prozess nicht gelungen, für alle betroffenen Zeiträume den Nachweis zu erbringen, dass eine entsprechende Kostenbelastung vorgelegen hat. Das Gericht hat daher die Preissteigerungen für einen Zeitraum von ca. 1 ½ Jahren als unwirksam angesehen und den Gaspreis selbst festgesetzt. Dabei sind die Preise aus Billigkeitsgesichtspunkten erheblich nach unten korrigiert worden. Die Stadtwerke werden daher für die Zukunft angehalten sein, ihre Preispolitik zu überdenken und entsprechend nachweisbar zu gestalten. Für den Deutschen Mieterbund liegt hierin eindeutig eine Stärkung der Verbraucherrechte.
Allerdings wird in der Entscheidung auch hervorgehoben, dass eine Preiskorrektur durch das Gericht nur dann erfolgen kann, wenn die Preissteigerung vom Kunden direkt gegenüber den Stadtwerken beanstandet worden ist. Jedes weitere Erhöhungsverlangen sollte daher einer professionellen Beratung unterzogen werden. Hierzu können Sie sich an Ihre DMB-Geschäftsstelle wenden.
Quelle: Hannover Zeitung
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Stadtwerke sind keine Goldesel die von Verbrauchern gefüttert werden müssen.