Erfolg für Gaspreis-Bürgerinitiative
Glückwunsch der Gaspreis-Bürgerinitative aus Bad Kreuznach und ihrem Initiator Gerd Cremer.
Die Bürgerinitiative für faire Energiepreise (seit Mai 2005 Verein BIFEP e.V.) kämpft seit Jahren gegen die Unbilligkeit der Gaspreise der Stadtwerke Bad Kreuznach. Jetzt zeichnet sich der Erfolg der langjährigen Anstrengungen ab. Der Initiator und Vorstand Gerd Cremer steht kurz vor dem Sieg.
Auszüge aus der lokalen Presse:
Alle können Geld zurückfordern
02.02.2011 - BAD KREUZNACH
(rn). Richterin Telscher betonte gestern in der Verhandlung Stadtwerke versus Gerd Cremer, die derzeit vorherrschende Tendenz ihrer Kammer zu einer Abweisung der Klage der Stadtwerke solle bei den Kunden nicht zur Einschätzung führen, dass man sich nun rückwirkend gegen die Preiserhöhungen wehren könne. Der Fall Cremer sei insofern eine Ausnahme, weil er sich von Anfang an gegen die Erhöhungen gewehrt habe. Anders würde es bei jenen aussehen, die die Erhöhungen ohne Widerspruch gezahlt hätten.
Dem widerspricht jedoch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2010. Darin heißt es, dass vom Kunden bereits geleistete Zahlungen nicht automatisch einer Zustimmung zu den Erhöhungen gleichkommen und damit rechtswirksam sind. Im Wortlaut heißt es in dem Urteil: Der Umstand, dass eine Rechnung vorbehaltlos beglichen wird, enthält grundsätzlich (...) keine Aussage des Schuldners, zugleich den Bestand der erfüllten Forderungen insgesamt oder in einzelnen Beziehungen außer Streit stellen zu wollen.
Damit steht für die Gegner der Stadtwerke außer Frage, dass auch Kunden gegen die Preiserhöhungen vorgehen können, die schon gezahlt haben.
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Geld zurück für alle Energieclub-Kunden der Kreuznacher Stadtwerke?
Bad Kreuznach - Bekommen die Kunden der Kreuznacher Stadtwerke jetzt ihr zu viel gezahltes Geld zurück? Das fragt Wilhelm Zimmerlin (Faire Liste). Und in der Tat: Die Verhandlung vor dem Landgericht am 31. Januar im Streit zwischen den Stadtwerken und dem Vorsitzenden der Bürgerinitiative für faire Energiepreise, Gerd Cremer, wirft Fragen auf und hat zu Reaktionen geführt.
Die Vorsitzende Richterin der fünften Zivilkammer am Kreuznacher Landgericht, Susanne Telscher, hatte deutlich erkennen lassen, dass sie die Klage der Stadtwerke gegen Cremer abweisen werde. Dieser hatte sich gegen die Preiserhöhung gewehrt, indem er nur die in seinem Sondervertrag (Laufzeit 24 Monate) vereinbarten Preis bezahlte. Die Zivilkammer habe den Stadtwerken deutlich zu verstehen gegeben, dass die Preisanpassungsklauseln in den Strom- und Gasverträgen des Energieclubs unwirksam seien, meint Zimmerlin: Die Kunden wurden unangemessen benachteiligt und alle Preiserhöhungen seit 2004 bis 31. Dezember 2007 seien unrechtmäßig erfolgt, so das Gericht. Auch wenn die endgültige Entscheidung noch aussteht, steht für Zimmerlin fest: Wer sich mit der nötigen Zivilcourage gegen die Preistreiberei gewehrt hat, wird Geld zurückbekommen. Das seien aber leider nur wenige. Für ihn stellt sich die Frage nach der Gerechtigkeit.
Gehen alle anderen Kunden leer aus? Dürfen die Stadtwerke das zu Unrecht einkassierte Geld behalten, nur weil sich viele Menschen nicht gegen die mächtige Lobby der Stadtwerke wehren können? Das darf nicht so sein, meint er und fordert: Alle Stadtpolitiker, denen in dieser Frage an Recht und Gerechtigkeit gelegen ist, müssen sich jetzt im Stadtrat und im Aufsichtsrat der Stadtwerke für eine bürgerfreundliche Lösung stark machen. Diese könne nur lauten: Alle betroffenen Bürger bekommen ihr zu viel gezahltes Geld zurück. Auch Gernot Bach (Kreisverband der Linken), der den Prozess beobachtet hatte, wertet die Ausführungen des Landgerichts als einen
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Stadtwerke sind keine Goldesel die von Verbrauchern gefüttert werden müssen.