Gas-"Rebellen"-Erfolg von der Landgericht Konstanz
Wieder ein Erfolg aus dem Kreis der Mitpetenten unserer Gaspreispetition beim Landtag können wir mit ein wenig Genugtuung zur Kenntnis nehmen:
Schwere Schlappe für die Stadtwerke
Villingen-Schwenningen (est) Eine schwere juristische Schlappe mussten offenbar die Stadtwerke (SVS) im Gaspreisstreit vor dem Landgericht Konstanz hinnehmen.
In zweiter Instanz verurteilte das Gericht die Stadtwerke, die Gaspreiserhöhungen vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2008 in Höhe von rund 1600 Euro an einen klagenden Kunden zurückzuzahlen, weil die Preisanpassungsklauseln in beiden Gassonderverträgen unwirksam seien. Die Richter verkündeten, dass der Erstattungsanspruch keineswegs verjährt sei. Dass der Kunde den Preiserhöhungen nicht widersprochen habe, sei ohne Bedeutung. Auch die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Alle Gaskunden der SVS und des Gaszweckverbandes Baar (ZVB) können daher nach Einschätzung von Rechtsanwalt Hansjörg Knäpple noch die Preiserhöhungen zwischen 2003 und 2008 zurückfordern. Allerdings müssen sie klagen oder einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, da SVS freiwillig keinen Cent zurückzahlt.
Dazu noch zum letzten Verhandlungstermin vom 3.9.10. Interessant sind insbesondere die Ausführungen zur Verjährungsfrage:
Der Gaspreisstreit zwischen den Stadtwerken Villingen-Schwenningen und Kunden geht weiter. Gestern wurde vor dem Landgericht Konstanz ein weiterer Fall verhandelt, bei dem ein SVS-Kunde gegen eine Vertragsklausel für die Gaspreisanpassung klagt und die Gaspreiserhöhungen ab 2003 zurückfordert. Es geht um rund 1600 Euro. Das Urteil wird am 17. September verkündet.
Der Anwalt der SVS stützte sich zunächst auf die dreijährige Verjährungsfrist. Er war der Meinung, dass jemand, der 2010 Klage einreicht, keine Ansprüche mehr für Jahre, die länger zurück liegen als 2007, geltend machen könne. Zudem sollte geklärt werden, ob durch die Erhöhung der Gaspreise für die SVS eine Existenzgefährdung vorgelegen hätte, die eine ergänzende Vertragsauslegung der SVS gerechtfertigt hätte.
Eine Existenzgefährdung konnte Richter Weber in diesem Falle nicht erkennen. Das Landgericht hat bereits in einer Verfügung vom 12. August dieses Jahres seine Rechtsauffassung dargelegt und der SVS geraten, den Erstattungsanspruch des Klägers anzuerkennen. Auch in Bezug auf die Verjährung nahm das Landgericht klar Stellung. Hierbei vertritt das Landgericht offensichtlich dieselbe Meinung wie Rechtsanwalt Hans-Jörg Knäpple, der die GasKunden vertritt. Er argumentierte bereits in einem früheren Verfahren, dass die Verjährungsfrist erst dann beginne, wenn der Kunde wissen könne, dass ihm ein Rückzahlungsanspruch zustehe. Dies sei erst 2008 der Fall gewesen. Jeder weiß, dass die Preise 2005 und 2006 stark gestiegen sind. Der Kläger will den Preis von 2002 geltend machen und dagegen wehren wir uns, machte der Anwalt der Beklagten deutlich.
Die Frage des Richters, ob die SVS zur Risikoabwehr Rückstellungen gebildet habe, konnte oder wollte der Anwalt der SVS nicht beantworten. SVS-Geschäftsführer Ulrich Köngeter konnte dazu nicht befragt werden. Er war nicht vor Gericht erschienen, obwohl der Richter dessen persönliches Erscheinen angeordnet hatte.
Hans-Jörg Knäpple sagte nach der Verhandlung, dass ein für den Kunden positives Urteil grundsätzlich allen Kunden, in deren Verträge diese unwirksame Klausel enthalten ist, Anspruch auf eine Rückzahlung hätten. Allerdings muss jeder Kunde selbst klagen, da die SVS die Rückzahlungen nicht freiwillig leistet. Der Anwalt der SVS war nach der Verhandlung nicht zu einer Stellungnahme bereit. Quelle Südkurier
... und der Bezug zur beabsichtigten Eishallen- und Bäderfinanzierung über die Stadtwerke:
Interessant noch dabei, die Stadtwerke Villingen-Schwenningen haben Erfahrung mit dem sogenannten "Steuerlichen Querverbund"! Die Querfinanzierung wurde dort auch wie üblich bestritten:
"Die Verluste aus Bädern und Parkhäusern sind kein Bestandteil der Kalkulation unserer Energie- und Wasserpreise" so Geschäftsführer Ulrich Köngeter. "Das haben wir schon oft klar zum Ausdruck gebracht"
Der Nachweis fehlt auch bei diesen Stadtwerken offensichtlich bis heute! Manche kennen oder sehen keinen Unterschied und machen den Bürgern weis, dass beides legal sei.
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Stadtwerke sind keine Goldesel die von Verbrauchern gefüttert werden müssen.