Stadtwerke verlieren beim verbotenen Monopolyspiel zum zweiten Mal
58 Millionen Euro und mehr verspielt! Kommunalpolitiker, Oberbürgermeister klagen u.a. dass ihre Bank sie nicht von gesetzeswidrigen Spekulationsgeschäften abgehalten hat. Sie seien keine Profis! Unglaublich!
Das kommunale Wirtschaftsrecht sollte einem Oberbürgermeister, seiner gut besetzten Verwaltung, den diversen Kommunalverbänden mit den sicher gut bezahlten Beratern ausreichend bekannt sein. Monopolyspiele mit Spekulationszusatz haben in einer Kommune nichts zu suchen. Da gibt und gab es nie Zweifel. Die Verantwortlichen müssen den Schaden wieder gut machen, so gut das überhaupt geht! Der Steuer- und Abgabenbürger wird wegen jedem Cent verfolgt. Das kann und darf bei Verschwendung oder grob fahrlässiger Vernichtung nicht anders sein. Erst recht nicht, wenn eindeutig gegen Gesetze verstossen wurde! Die Anwalts- und Gerichtskosten kommen dazu und sie steigen mit jeder verlorenen Instanz. Jetzt geht man wohl auch noch vor den BGH nach Karlsruhe. Der Bürger und Steuerzahler wird auch diese Zeche bezahlen.Zitat:
Aus der PZ:
In zweiter Instanz haben die Stadtwerke Pforzheim gegen die Deutsche Bank verloren. Das Gericht bescheinigte der Bank, in Sachen Derivate-Geschäfte ausreichend informiert zu haben.
Noch im Frühjahr hatte alles so gut ausgesehen. Oberlandesgericht macht Stadtwerken Mut, titelte die PZ und brachte die Stimmungslage der Pforzheimer auf den Punkt. In erster Instanz hatten die Stadtwerke vor dem Landgericht zuvor Recht bekommen, und die Deutsche Bank hätte wegen vorgeblicher Falschberatung mit Derivaten (Spread Ladder Swaps) vier Millionen Euro an die SWP bezahlen müssen. So hoch war der Verlust, der den SWP entstanden war. Die Bank ging in Berufung vor das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Die salomonische Empfehlung der Vorsitzenden Richterin: Man möge sich vergleichen und die SWP sich mit zwei Millionen Euro zufrieden geben. Doch keine Seite wollte nachgeben zu unterschiedlich sind die Rechtsauffassungen.
Am Mittwoch Vormittag der nur vorerst letzte Vorhang in dem Rechtsstreit: Die Deutsche Bank obsiegte, der Berufung wurde stattgegeben. Die Bank, so das Gericht in seiner kurzen mündlichen Urteilsbegründung, habe ausreichend Auskunft gegeben, und das Finanzprodukt sei zur Zinsoptimierung geeignet gewesen. Christian Duve, Prozessvertreter von Deutschlands größtem Kreditinstitut, sieht die Rechtsposition der Bank damit in vollem Umfang bestätigt. Sieben von neun Urteilen von Oberlandesgerichten seien zugunsten der Deutschen Bank ausgefallen.
Auf die Sogwirkung eines der anders lautenden Urteile hatten die Stadtwerke und ihr Anwalt Jochen Weck (München) gesetzt: Im Februar hatte das OLG Stuttgart in einem Schadenersatz-Prozess eines Mittelständlers gegen die Bank eindeutig klar gemacht, dass aus Sicht der Kammer das Derivate-Geschäft ein Glücksspiel mit ungleich verteilten Chancen gewesen sei. Die Bank sei ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen. Prompt legte die Bank Revision beim Bundesgerichtshof ein.
Dort wird man sich vermutlich auch gegen die Stadtwerke wiedersehen. Denn die wollen wie andere Kommunen oder kommunale Versorgungsunternehmen vor der höchsten Instanz geklärt haben, ob sie über den Tisch gezogen wurden. Oder ob die Bank argumentieren darf, ihnen seien Profis gegenüber gesessen.
Wir müssen die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Was wir hören, unterstützt nachdrücklich unseren Wunsch nach höchstrichterlicher Klärung, sagt der städtische Presseesprecher Michael Strohmayer. Denn auch die Stadt erwägt, gegen die Deutsche Bank und eventuell J.P. Morgan zu klagen. Und dann geht es um ein Vielfaches des SWP-Einsatzes. Die Stadt hatte in Gestalt von Ex-Oberbürgermeisterin Christel Augenstein und der damaligen Kämmerin Susanne Weishaar auf drohende Verluste bei der Deutschen Bank reagiert, indem sie mit J.P. Morgan so genannte Spiegelgeschäfte abschloss. Daraus sind rund 58 Millionen Euro Verlust geworden. Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt gegen Augenstein und Weishaar wegen des Verdachts der Untreue.
Als Jochen Weck mündlich von dem Urteil erfuhr, war er zunächst nur enttäuscht, sagt er. Das steigerte sich zum Entsetzen, wie er bekennt, weil tatsächliche Gegebenheiten ins Gegenteil verkehrt wurden. Besonders sauer stößt ihm auf, dass die Bank angeblich nicht verpflichtet gewesen sei, die Stadtwerke darauf hinzuweisen, dass das Geschäft möglicherweise verboten sei. Die Durchsetzung des Spekulationsverbots, so das Gericht, sei nicht Aufgabe der Bank.
SWP-Chef Wolf-Kersten Meyer sieht es wie Weck er versteht nicht, weshalb es keine Beweisaufnahme gegeben habe. Doch Meyer nimmt es sportlich: Es war zu erwarten, dass die Sache vor dem BGH entschieden wird. Ein 2:0 wäre uns dabei sicherlich lieber gewesen.
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Stadtwerke sind keine Goldesel die von Verbrauchern gefüttert werden müssen.