Gluecksburg - Wache

kleiner Waffenschein für Nico Signal!!!

 kleiner Waffenschein für Nico Signal!!!

Ich habe heute folgende Nachricht bekommen, die für alle Wachgänger interessant sein könnte:

Änderungen im Waffengesetz (Waffg) oder
kleiner Waffenschein für Nico-Signal

Zum 1.4.2003 wurde das neue Waffengesetz eingeführt.
Im Zuge der Verschärfung des Waffengesetzes wurden auch die Anforderungen an die Nutzer des Nico-Signals erhöht. Zukünftig fällt das Nico-Signal unter die Gruppe der Signalwaffen (Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 Waffg).

Um auch zukünftig das Nicosignal einsetzen zu können bedarf es eines kleinen Waffenscheins (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1).

Unter den kleinen Waffenschein versteht man die Erlaubnis zum Führen von u.a. Signalwaffen ohne Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis. Man muss bei der zuständigen Behörde folgende Nachweise erbringen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung

Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung soll die zuständige Behörde die Stellungnahme der örtlichen Polizei einholen.

Für die Ausstellung des kleinen Waffenscheins werden Gebühren in Höhe von EUR 50,- erhoben.
Der kleine Waffenschein wird unbefristet und ohne ausdrückliche Beschränkung auf bestimmte Anlässe und Gebiete erteilt.


DLRG LV Schleswig-Holstein e.V.
Hauke von Essen
Technischer Leiter – Einsatz

Alles ist gut, was man gerne tut! Egal, ob bejubelt oder ausgebuht!

 Re: kleiner Waffenschein für Nico Signal!!!

Auf Anfrage hat mir die Wasserschutzpolizei in Flensburg mitgeteilt, daß für die Verwendung von Nico-Signal der Sportbootführerschein ausreichend sei.

Alles ist gut, was man gerne tut! Egal, ob bejubelt oder ausgebuht!

Damit ist dieses Thema geschlossen, denke ich!