ich glaube, dass es nicht der Maßstab ist, was von uns wer verdient. Es kommt auf einen grundsätzlichen, durchschnittlichen Bedarf an, den jemand Einzelnes bzw. eine Familie zum Lebene benötigt.
Bei Hartz IV liegt diese Bedarfsfestlegung um maximal 622 EUR pro Einzelperson (inklusive Unterkunfts- und Heizkosten; um...herum wegen unterschiedlicher kommunaler Festlegung der Unterkunfts- und Heizkosten!) Dies ist übrigens weniger als die derzeitige Sozialhilfe, da bei dieser (immer noch) einmalige Beihilfen lt. Gesetz extra beantragt werden können.
Ganz sicherlich hat ein großer Teil der BezieherInnen von Arbeitslosenhilfe ohne Wohngeld lt. BA-Statistik unter diesem Wert gelegen. Doch genauso sicher hat ein erkläglicher Anteil von ihnen auch darübergelegen, denn es gibt inzwischen eine nicht ganz zu vernachlässigende offizielle Akademiker-Erwerbslosigkeit.
Die Auffassung des Geschäftsführers des DPWV, Dr. Ulrich Schneider war es ja wohl schon seit 2000, dass die Sozialhilfe-Regelsätze um bis zu 20 % von der Steigerung der Lebenshaltungskosten abgekoppelt sind. Die angemessenen Unterkunftskosten wurden z.B. in Berlin von 2003 245 EUR kalt pro Unterkunft von bis zu 50 m² auf nunmehr 227,50 € kalt pro Unterkunft von bis zu 50 m² in 2004 gesenkt.
[297 EUR (Regelsatz) plus 20 %] + [Pauschale für einmalige Beihilfen, die viel zu niedrig angesetzt wäre] + [ 245 EUR Kaltmiete] + [58 EUR Heizkosten] = 709,40 EUR Würden wir die Angaben von Herrn Dr. Schneider ernstnehmen, eine klägliche Einmalleistungspauschale ansetzen und die angemessenen berliner Unterkunfts- und Heizkosten vom letzten Jahr hinzurechnen, dann wären wir bereits bei 709,40 EUR Einkommen eines Bedürftigen. Allerdings müssen die Leute dann in Wohnungen mit schon nicht ganz gutem Ausstattungsgrad (Alte Fernheizungen, z.T. ohne Regulierung, nicht dichte Fenster, keine verschließbare Haustür unten, keine verschließbaren Türen innerhalb der Wohnung, oft nur Dusche, Küche nur mit Herd ohne sonst alles, keine Keller, laute, heiße Südwohnungen an großen Straßen etc.) vorlieb nehmen.
Deshalb a) meine Feststellung, dass 1.500 EUR nicht super viel Geld ist,(wenn man z.B. gesundheitlich eingeschränkt ist und einen bestimmten Wohnstandard benötigt. Immerhin sind wohl 70 % der Langzeiterwerbslosen älter als 45 Jahre und sind eben schon gesundheitlich angeknackst.)
b) den Zusatz: Die Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn sich zwischen 1.500 bis 1.700 Euro Brutto bewegt (ca. 1.050 EUR - 1.300 EUR netto),
c) die Diskussion zur Höhe eines Grundeinkommens bewegt sich nach meiner Kenntnis derzeit zwischen Höhen von 800 EUR plus Wohnkosten, 1.000 EUR insgesamt und 850 EUR zzgl. Wohnkosten und Krankenversicherung.
(Von vielen einzelnen Erwerbslosen wird immer wieder auf Anfrage gesagt, dass sie mit 850 EUR so knapp um sich rumkommen, aber nicht mehr mobil sind, kaum telefonieren könnten, nicht an Veranstaltungen teilnehmen können - es ginge gerade so, wenn man 850 EUR plus Wohnkosten erhielte.)
Ich bin übrigens nicht für ein Lohnabstandsgebot, weil a) steuerlich nicht Beschwerte nichts absetzen können ab dem 3. Jahr und b) ArbeitnehmerInnen, die über dem steuerfreien Existenzminimum liegen, diese Möglichkeit sehr wohl wahrnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Allex
Re: Antwort auf Gabi Eichl
Liebe Freundinnen und Freunde,
das Volkseinkommen pro Kopf betrug 2003 19.088 Euro pro Jahr, also 1.588 Euro pro Monat. Ein Grundeinkommen fuer Alle von 1500 bis 1600 Euro bedeutet also gleiches Einkommen fuer Alle! Das ist eine durchaus legimitime Forderung, allerdings ist das schon eine sehr utopische Vorstellung, die auch entsprechend deutlich gemacht werden sollte.
Realistischerweise sollte die Hoehe eines unbedingten Grundeinkommens fuer jede Person meines Erachtens deutlich darunter liegen. Ich hielte als Einstieg sogar ein partielles Basiseinkommen, also unter dem Existenzminimum, fuer sinnvoll.
Mit solidarischen Gruessen Wolfgang Strengmann
Re: Antwort auf Gabi Eichl und Anne Allex
Liebe Anne Allex,
ein weites Feld, aber mir scheint, dass du das Thema Grund-einkommen mit dem Thema Sozialismus/Kommunismus verwechselst. Du schreibst, es käme auf den
grundsätzlichen, durchschnittlichen Bedarf an, den jemand Einzelnes bzw. eine Familie
zur Wiederholung: den durchschnittlichen Bedarf!!! Wolfgang Strengmann-Kuhn hat das mit Hinweis auf die realen Einkommensverhältnisse schon zurückgewiesen.
Ein Grund(!)-Einkommen kann unmöglich den durchschnittlichen Bedarf garantieren, sondern - wie der Begriff schon sagt - nur den Grund-Bedarf. Wie hoch der ist, darüber muss man streiten. Wenn du im Weiteren schreibst:
die Diskussion zur Höhe eines Grundeinkommens bewegt sich nach meiner Kenntnis derzeit zwischen Höhen von 800 EUR plus Wohnkosten, 1.000 EUR insgesamt und 850 EUR zzgl. Wohnkosten und Krankenversicherung
dann ist das zwar deine Kenntnis, entspricht aber keineswegs der Diskussion. Das sind Positionen, wie sie von einigen in der Grundeinkommensbewegung und auch im Netzwerk vertreten werden - doch andere vertreten Positionen, die sich an der EU-Armutsgrenze orientieren (50-60 v.H. des durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommens, gewichtet).
Schöne Grüße
Michael Opielka
prof. dr. michael opielka
institut für sozialökologie (isö)
Re: Antwort auf Gabi Eichl und Anne Allex
Lieber Michael Opielka, ich denke schon, dass Anne Allex sehr wohl darüber informiert ist, daß es zum Thema Grundeinkommen verschiedene Positionen gibt.In der Hitzigkeit der Auseinandersetzung vertritt jede/r die Position, die der eigenen Position nahe kommt. Dies scheint mir legitim, solange die Zusammenarbeit im Netzwerk nicht gefährdet wird. Persönliche Eitelkeiten, sowie regionale Unterschiede, wie auch die Hitze des Sommers spielen möglicherweise auch eine Rolle. > liebe Grüße Petra Leischen Liebe Anne Allex,
Re: Antwort auf Gabi Eichl
Hallo alle, ich bin grade noch dabei, rauszufinden, wie die mailingliste funktioniert. Interessant, aber kompliziert. Demnächst gibt es aber einen inhaltlichen Beitrag. Nur kurz zu Herrn Teetz: Alle Betroffenen Langzeitarbeitslosen, die in diesem Netzwerk mitarbeiten, sind ein Beispiel dafür, dass nicht alle, die von Wohlstand und Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, zu Gefühlen neigen, die sie dazu bringen, sich selbst aufzugeben (Suizid). Das ist doch dann etwas sehr pessimistisch. Denn man braucht schon eine gehörige Portion utopischen Glauben, um den ewig negativen Zukunftsszenarien hierzulande etwas entgegenzusetzen. Ich mein ja nur so.... Mit bestem Gruß Ingird Wagner, die noch Anne Allex kurz eine Lanze brechen möchte für ihre sehr realitätsbezogenen Ausführungen, danke!
Re: Antwort auf Gabi Eichl
Sehr geehrte Frau Allex
Ihren Forderungen nach 1500 Euro / Monat möchte ich die ersten beiden Seiten meines Vortrags bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Soziologie 2002 in Leipzig entgegenhalten. Sofern man das kleine Einmaleins gelernt hat, sind die dortigen Ausführungen leicht zu verstehen. Das wünsche ich Ihnen und allen Lesern Ihrer Zuschrift. Mit besten Grüßen Prof. Dr. Helmut Pelzer, Universität Ulm
Im Folgenden der Text:
Helmut Pelzer: Bedingungsloses Grundeinkommen: Realisierung nicht ohne Finanzierung In Allmendinger Jutta (HG.), 2003: Entstaatlichung und soziale Sicherheit. Verhandlungen des 31. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Leipzig 2002, Opladen: Leske + Budrich
1. Wovon reden wir? Von einem bedingungslosen, garantierten Grundeinkommen oder Basiseinkommen (unconditional basic income), für jede Person als individueller Anspruch, bedarfsunabhängig und ohne Arbeitsverpflichtung, kurz Grundeinkommen oder Bürgergeld nach dem Ulmer Modell.
2. Was wollen wir? Im bundesdeutschen Grundgesetz steht an oberster Stelle Die Würde des Menschen ist unantastbar. Zur Würde des Menschen zählt u.a. das Wissen um die materielle Sicherung der eigenen Existenz. Diese Sicherung ist in unserem Staat zwar garantiert (und juristisch einklagbar), aber durch einen übermäßigen bürokratischen Formalismus belastet. Er stellt die Würde des Einzelnen wieder in Frage, zumal in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit. Wie steht es aber mit jenen, die aus welchen Gründen auch immer gar keiner Erwerbsarbeit nachgehen wollen und statt dessen eine ihnen genehme, unbezahlte Beschäftigung oder Tätigkeit vorziehen würden? Ihr prozentualer Anteil an der Gesamtbevölkerung darf als verschwindend klein angenommen werden. Auf der anderen Seite gibt es in unserem reichen Land unzählige Menschen, die aus ihrem Nichtarbeitseinkommen gut leben könnten. Als Beispiele seien genannt die Besitzer von Vermögenserträgen wie Zinsen, Mieteinnahmen oder auch kapitalisierten Erbschaften etc. und, nicht zu vergessen, das Heer der Rentner im arbeitsfähigen Alter. Die Gerechtigkeit verlangt, dass auch für Menschen ohne solche leistungslosen Einkommen zumindest die materielle Existenz abgesichert ist. Aufzukommen hat dafür der wohlhabende Teil unserer Gesellschaft, man spricht ja so gerne von der Solidargemeinschaft. Hier muss die Würde aller, auch die der Ärmsten und derjenigen, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen wollen, gewährleistet sein, ideell wie materiell. Und es würden die schrecklichen Worte Pflicht zur Arbeit und Faulenzer aus der Politik verschwinden. Das ist es, was wir wollen mit einem bedingungslosen, garantierten Grundeinkommen, nicht mehr, nicht weniger.
3. Wie kann ein bedingungsloses Grundeinkommen aussehen? Das Grundeinkommen sollte aus einer öffentlichen Gemeinschaftskasse als monatlicher, pauschalierter Geldbetrag an alle (eventuell für Kinder bis 18 Jahre weniger, aber ebenfalls für alle gleich) ausgezahlt werden.
Die Höhe dieses monatlichen Geldbetrages bleibt in der politischen Entscheidung des Gesetzgebers, also einer Mehrheit der Abgeordneten im Parlament. Dort wird man sich wohl auf die Sicherung des Existenzminimums (EM) einigen wollen. Was aber heißt das? Es gibt verschiedene Definitionen von EM. Drei davon seien hier genannt (Kinder jeweils die Hälfte).
Definitionen Existenzminimum (für das Jahr 2002): Physisches Existenzminimum etwa 300 € / Monat Steuerliches Existenzminimum 600 € / Monat Sozio-kulturelles Existenzminimum etwa 900 € / Monat
Genau definiert ist nur das steuerliche EM (BVG 1992) als steuerlicher Grundfreibetrag. Er orientiert sich am durchschnittlichen Sozialhilfe-Satz. Ob das sozial oder gesellschaftlich gerecht ist, sollte uns hier nicht interessieren. In diesem Beitrag geht es ausschließlich um die Finanzierbarkeit und die Finanzierung. Sie sind die Voraussetzung für jede Art von Umsetzung eines Grundeinkommens in der Praxis.
4. Prämissen (eigene Vorgaben) Am Anfang unserer Betrachtungen stehen drei Prämissen: 1. Keine Änderung unseres Wirtschaftssystems, es sei denn kleine, ohnehin notwendige Korrekturen. 2. Von uns keine Festlegung auf einen bestimmten Betrag. Es werden lediglich unverbindliche Empfehlungen gegeben. Alles sonstige liegt im Bereich der politischen Entscheidung. 3. Wegen der langfristigen Perspektive muss unser Vorschlag EU-verträglich sein.
5. Die Kosten (ein Kostenvoranschlag?) Was kostet ein Grundeinkommen, wer bezahlt es und woraus? Deutschland hat etwa 80 Mill. Einwohner (Bürger), davon sind etwa 20 Mill. Kinder bis 18 Jahre. Bekommen diese die Hälfte, ergibt das in der Summe für ein Grundeinkommen 60 Mill. + ½ 20 Mill. = 70 Mill. Erwachsene.
6. Frage nach den Finanzierungsmöglichkeiten allgemein bei Gesamtkosten von z.B. 504 Mrd. € / Jahr (steuerliches EM). Vermögensabgaben sind in dieser Größenordnung unrealistisch. Dasselbe gilt für Gewinnabschöpfung in der Wirtschaft. Wertschöpfung(en), definiert als Gewinne aus Kapital, Vermögen, Boden, Löhne / Gehälter aus Arbeit sowie Sozialrenten und Pensionen (Transferentgelt aus Arbeit). Die Produktionsfaktoren sind Arbeit, Kapital (Vermögen) und Boden. Dies alles ist in der Einkommensteuer berücksichtigt. Finanzierung durch Verrechnung mit einer modifizierten Einkommensteuer (ESt). Dazu wäre eine Zweiteilung der Einkommensteuer erforderlich in a) eine Basissteuer (zweckgebundene Bürgergeld-Abgabe) zur Finanzierung der Grundeinkommen und b) eine normale, verminderte (zweckfreie) Einkommensteuer für die anderen Belange des Staates. Eine realistische Möglichkeit zur Finanzierung eines Grundeinkommens sehen wir nur in der Einbindung in das System der Einkommensteuer. In unserem diesbezüglichen Modell erhält jeder das volle Grundeinkommen (Bürgergeld). Bei höheren und hohen Einkommen wäre es wegen seiner Verrechnung mit der Steuer nicht ohne Weiteres erkennbar. Diese Art von Grundeinkommen soll im Folgenden erläutert werden. Ende der zweiten Seite des Manuskripts.
Re: Antwort auf Gabi Eichl
Sehr geehrte Frau Wagner,
einen Suizid würde ich vermutlich auch nur dann begehen, wenn irgend jemand (aus ökonomischen Gründen ) auf die Idee käme, aus der genannten Story von Shakeaspeare eine obszöne Dreckspersiflage zu machen. Dann würde ich schon daran denken, wie man diesen Kerl aus dieser Welt radieren könnte. Oder ich würde daran denken, wie man sich einen schnellen harten Tod geben könnte, zuvor würde ich natürlich jeden Gott verfluchen und jeden Lästerfreund natürlich auch.
Unsere Ökonomie funktioniert leider auch nicht perfekt. Es werden beträchtliche Summen in die Entwicklung von äußerst fragwürdige Projekte gesteckt, gleichzeitig geht der soziale Zusammenhalt aufgrund von Arbeitslosigkeit, Perspektivlosigkeit in der Gesellschaft immer weiter verloren.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Teetz
Re: Antwort auf Gabi Eichl
Lieber Herr Pelzer,
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Statistisches Jahrbuch 2002, S.673) hatten die deutschen Haushalte ein verfügbares Einkommen (Ausgabenkonzept) von 1369 Mrd. € im Jahre 2002. Das soziokulturelle Exsistenzminimum beträgt nach Ihren Angaben 900 € / Monat und würde eine Finanzierungslast von 756 Mrd. € / Jahr bedeuten. Die Höhe dieses Betrages würde sicherlich schon einen radikalen Systemwechsel zu einem anderen Wirtschaftsystem hin bedeuten. Diese Finanzierungshöhe wäre kaum realisierbar und hätte vermutlich verheerende Folgen für die Arbeitsmotivation. Der zweite Vorschlag eines Exsistenzminimums von 600 € / Monat (=504 Mrd. €) wäre sicherlich schon eher möglich, ohne die Arbeitsleistung der Beschäftigten vollständig zu untergraben. Im Jahre 2000 (über neuere Daten verfüge ich leider nicht) erhielt ein alleinstehender männlicher Sozialhilfeempfänger monatlich ca. 540 €. Davon hatte der Sozialhilfeempfänger Kaltmietausgaben in Höhe von durchschnittlich 215 € / Monat zu leisten. Die 600 € entsprächen also annähernd der bisherigen Sozialhilfe.
Ich hatte auch die Vorstellung eines Exsistenzgeldes, das durch eine zusätzliche kommunale Beschäftigung ergänzt wird, so dass exsistenzielle Grundsicherung + kommunale Bürgerarbeit einen besseren Lebensstandard gewährleisten kann. Diese sollte in Regionen mit sehr hoher Arbeitslosigkeit zur Einbindung für soziale, kommunale Arbeiten den Menschen ausgezahlt werden. Falls Finanzierungsspielraum dazu bestünde, wäre dann eine Einkommensaufstockung beispielsweise von 100 € / Monat oder mehr im Monat denkbar. Nicht jeder Bürger sollte diese kommunalen Arbeiten annehmen müssen, diese basieren auf Freiwilligkeit.
Bei der Frage des Exsistenzminimums müßte man jedoch auch die Höhe der Wohnungsmieten mit ins Kalkül ziehen. Ärmere Bevölkerungsschichten erhalten derzeit ein Wohngeld. Soll das Exsistenzgeld auch die Wohnungsmiete abdecken ? Innerhalb von Deutschland ist die Miethöhe sehr unterschiedlich, Hamburg und München weisen sehr hohe Wohnungsmieten auf, in Berlin ist Mietwohnraum preiswerter. Viele Menschen leben auch im Wohnungseigentum, müssen also keine Miete zahlen, haben aber Ausgaben für die Erhaltung des Hauses oder der Wohnung, und Ausgaben für Strom, Wasser und Heizung. Manche Bürger haben sich ein Haus gekauft und müssen derzeit Hypotheken und Zinsen dafür abtragen. Für alleinstehende Personen ist der Ausgabenanteil für die Wohnungsmiete manchmal relativ beträchtlich.
Vorteilhaft fände ich es daher, das Exsistenzgeld regional (nach der Höhe des Mietspiegels in den Bundesländern und Städten) unterschiedlich zu gestalten.
Ein weiterer Punkt ist die Krankenversicherung. Die Krankenversicherung wird bislang vom Arbeitgeber gezahlt, Selbständige müssen für die Krankenversicherung selbst aufkommen. Das bisherige Rentenniveau hängt von den geleisteten Beitragszahlungen ab. Eine Bürgerkrankenversicherung, die alle Bürger unseres Gemeinwesens vor schweren Krankheiten schützt, wäre ein anstrebenswertes gesellschaftliches Ziel. Von der Gesundheitsversorgung wollen wir nicht Bürger ausschließen, die nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen. Daher muß ein Krankenversicherungsschutz auch für "Nur-" Exsistenzgeldbezieher (die dann keinen Krankenversicherungsbeiträge leisten müssen) wirksam sein.
Das bisherige System sieht eine prozentuale Kopplung der Krankenversicherung an die Bruttolöhne vor. Dies sollte beibehalten werden und auch auf Selbständige ausgedehnt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Teetz
Betreff: Re: Antwort auf Gabi Eichl
Lieber Herr Teetz,
Sie schreiben:
"Vorteilhaft fände ich es daher, das Existenzgeld regional (nach der Höhe des Mietspiegels in den Bundesländern und Städten) unterschiedlich zu gestalten."
Dazu eine Anmerkung: Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, zu denken, man müsse in solchen (und anderen) Dingen nach Stadt und Land unterscheiden. Gewiß sind die Mieten auf dem Land mitunter weitaus niedriger als in der (Groß-)Stadt. Dafür zahlt der Landmensch im Gegensatz zum Städter ein Vielfaches für seine (oft erzwungene) Mobilität. Die Supermarkt- und sonstigen Einkaufspreise unterscheiden sich nur marginal (wenn überhaupt). Rechnet man das eine gegen das andere auf, ist es vollkommen gleichgültig, ob Stadt- oder Landmensch: Die Höhe der Ausgaben unterscheidet sich kaum.
Mit freundlichen Grüßen (vom Land),
Gabi Eichl
Re: Antwort auf Gabi Eichl
Liebe Frau Eichel,
daran hatte tatsächlich nicht gedacht. Die Fortbewegungskosten spielen auch eine Rolle. Das Mietniveau ist jedoch in verschiedenen Städten sehr unterschiedlich, dies müßte meines erachtens mitberücksichtigt werden (z.B. durchschnittl. Kaltmiete pro qm München 10 €, Hamburg 6,7 €, Berlin Ost 3,7 €).