Bulmahn in Sachen Studiengebühren gescheitert
Vorweg: Inhaltlich stimme ich der Bundesbildungsministerin in Sachen Studiengebühren voll und ganz zu; die Argumente gegen ASG (Ziel: nicht weniger Studierende, sondern mehr; soziale Mißstände durch Gebühren) haben überzeugt.
Auch möchte ich die Bildungsministerin (oder gar das BVerfG) nicht als eigentlich Verantwortliche für ASG hinstellen; verantwortlich für ASG und die bildungspolitischen Auswirkungen werden nur und allein die Länder sein, die ASG einführen!
Nur: Der Weg zum Ziel, ASG zu vermeiden, hat sich als fatal erwiesen. Das Verbot im HRG hat die Klage vor dem BVerfG geradezu herausgefordert. Das sind nunmal die Spielregeln in der Politik: Wer sich einen derart herben Kompetenzverstoß leistet, wird von den Ländern der Parteien, die auf Bundesebene Opposition sind, gnadenlos attackiert.
Das BVerfG konnte auf die bildungspolitischen Implikationen von ASG nicht ansatzweise eingehen; ich kritisiere das nicht, denn der Rahmengesetzgeber ist eben nicht dazu berufen, Bildungspolitik für alle Länder zu betreiben; er darf nur insoweit tätig werden, wie dies für die Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in den Ländern im Bereich seiner Rahmenkompetenzen notwendig ist.
Das BVerfG hat denn auch die Bundesregierung erheblich brüskiert; die hat nämlich voll auf die soziale Verantwortung gepocht, wollte das höchste Gericht zu einer politischen Entscheidung bewegen; auf diesen Leim sind die höchsten Richter nicht gegangen, konnten sie auch gar nicht.
Sie bügelten die Regierung im Urteil sehr brüsk ab, machten sie geradezu lächerlich:
"Auf die bildungspolitische Einschätzung der Erhebung allgemeiner Studiengebühren und des dazu vorgelegten Materials kommt es hier indes nicht an."
Es nimmt nicht Wunder, daß diejenigen, die ASG wollen, das Urteil nun als wichtige Rechtfertigungsgrundlage für die Gebühreneinführung nehmen. Motto: "Das BVerfG hat den Weg für ASG frei gemacht". Nur eine Haaresbreite davon entfernt liegt die Behauptung, das BVerfG selbst habe nun für Studiengebühren gesorgt, sei der eigentliche Urheber (was natürlich Unsinn ist, aber so mancher Nichtjurist wird sich eben schwer damit tun, daß das BVerfG sich auf eine Kompetenzfrage zu beschränken hatte und nicht über ASG "in der Sache" befand).
So gesehen gibt das Urteil den Befürwortern von ASG einen erheblichen Auftrieb: Ein Teil der Verantwortung kann ja auf das BVerfG abgewälzt werden; die Länder, die ASG einführen, schmücken sich dann damit, "ganz auf Linie des höchsten Gerichts" zu sein. Die Einführer setzen gewissermaßen um, was das BVerfG als "rechtens" erachtet hat.
Unter diesem Geischtspunkt ist die "Herausforderungslage", die das Verbot im HRG geschaffen hat, zum Nachteil derer, die in der bildungsidellen Auseinandersetzung gegen Gebühren streiten.
Fakt ist nunmal: Die mediale Diskussion hat sich in den letzten Monaten v.a. auf das bundesweite Verbot und dessen Rechtmäßigkeit beschränkt. Diskussionen im bildungspolitischen Bereich ("Sind ASG SINNVOLL?") wurden verdrängt durch: "Wie wird Karlsruhe entscheiden?"
Nun hat Karlsruhe entschieden, die Befürworter haben die Grundlage, um 'ne schnelle Sache zu machen.