Forum der JUSO Hochschulgruppe Hannover - Stupa, FSR-VV, Satzungen und Ordnungen

Empfehlung des AK Satzung an FSR-VV und Stupa

Empfehlung des AK Satzung an FSR-VV und Stupa

Der AK Satzung hat auf seiner letzten Sitzung einstimmig folgende Empfehlung für die Änderungen der neuen Satzuung an die studentische Gremine (FSR-VV und Stupa) beschlossen:

§ 9 [Studentischer Rat]
(...)

(2) Der Fachschaftsrat benennt seine zu entsendenden Delegierten und deren StellvertreterInnen durch Beschluss. Über die Verteilung der Delegierten- sowie der StellvertreterInnenmandate entscheidet er im Einvernehmen. Besteht kein Einvernehmen, erfolgt die Verteilung dieser Mandate über Vorschläge der einzelnen Listen. Kein Einvernehmen besteht, wenn mindestens 1/4 der stimmberechtigten Mitglieder dem Beschluss zur Verteilung der Delegierten- sowie der StellvertreterInnenmandate widersprechen. Die Listen erhalten in diesem Fall ein Vorschlagsrecht für Delegierten- und StellvertreterInnenmandate, die entsprechend dem Hare-Niemeyer-Verfahren auf sie entfallen. Diese Vorschläge der Listen für die zu entsendenden Delegierten und deren StellvertreterInnen müssen vom Fachschaftsrat im Block durch Beschluss benannt werden.
(...)


§ 13 [Stimmabgabe]
(...)

(5) Verstoßen Delegierte und/oder StellverterInnen mit ihrer Stimmabgabe im Studentischen Rat gegen die Satzung oder Geschäftsordnung ihres Fachschaftsrates, kann ihnen ihr Fachschaftsrat ihr Delegiertenmandat aberkennen und als Delegierte und/oder StellvertreterInnen abberufen. Der Fachschaftsrat benennt in diesem Fall Delegierte und/oder StellvertreterInnen nach.

(6) Tritt ein Verstoß nach Abs. 5 wiederholt (d.h. mindestens zweimal) bei Delegierten und/oder StellvertreterInnnen der gleichen im Fachschaftsrat vertretenen Liste, und/oder Delegierten und StellvertreterInnen, die auf Vorschlag dieser Liste ihr Mandat erhalten haben, auf, kann der Fachschaftsrat für den Fall des nicht bestehenden Einvernehmens für die Nachbenennung eine von der in § 9 Abs. 2 abweichenden Regelung zur Verteilung der Delegierten- und StellvertreterInnenmandate treffen.

(7) Näheres zu Abs. 5 und 6 regeln die Satzungen und Geschäftsordnungen der Fachschaftsräte.

Re: Empfehlung des AK Satzung an FSR-VV und Stupa

Wie viele der 22 Räte und 4 Hochschulgruppen waren es denn, die auf der letzten Sitzung des AK Satzung diesen einstimmigen Beschluss gefällt haben?

Re: Empfehlung des AK Satzung an FSR-VV und Stupa

... also den Beschluss zu dieser Empfehlung, meine ich (um jetzt keine Verwirrung zu stiften).

Re: Empfehlung des AK Satzung an FSR-VV und Stupa

Zunächst ist dazu zu bemerken, dass die Beteiligung peinlich gering war. Das muss aber jede Gruppe (sei es Rat oder HSG) mit sich selbst ausmachen. Wer die Chance nicht nutzt, drückt damit auch seine Wertschätzung für den gesamten Diskussionsprozess aus. Wenn ich mich recht entsinne, waren anwesend: Mathe/Physik, Jura, PDS, Jusos und beratend: der Asta. (Ich hoffe, ich habe niemanden vergessen.)

Allerdings muss der Vollständigkeit halber auch hinzugefügt werden, dass diese dort beschlossene Empfehlung schon auf der Sitzung davor Konsens war und jetzt nur noch einmal endgültig beschlossen wurde. Auf dieser vorherigen Sitzung waren mehr Räte anwesend. Auf der zurückliegenden letzten Sitzung sollte nur abschließend noch einmal mit allen Räten und HSGen über dieses Konsensmodell diskutiert und zusätzlich noch auf Anregung einiger Räter-VertreterInnen über weitere Neuregelungen ( § 9 Abs. 1) geredet werden. Allerdings waren die Räte, denen das scheinbar mal wichtig erschien, nicht anwesend. Insoweit konnte dies auch nicht mehr behandelt werden. Der AK Satzung konnte also nur noch seine Empfehlung auf der Grundlage des letzen Konsenses beschließen.

Nebenbei: Die Abwesenheit derjenigen, die letztlich die Kritik an der jetzigen Form der Satzung formuliert hatten und dadurch die neue Debatte erst ausgelöst haben, hat einige der Anwesenden ein wenig verärgert (um es mal gelinde auszudrücken).