Empfehlung des AK Satzung an FSR-VV und Stupa
Der AK Satzung hat auf seiner letzten Sitzung einstimmig folgende Empfehlung für die Änderungen der neuen Satzuung an die studentische Gremine (FSR-VV und Stupa) beschlossen:
§ 9 [Studentischer Rat]
(...)
(2) Der Fachschaftsrat benennt seine zu entsendenden Delegierten und deren StellvertreterInnen durch Beschluss. Über die Verteilung der Delegierten- sowie der StellvertreterInnenmandate entscheidet er im Einvernehmen. Besteht kein Einvernehmen, erfolgt die Verteilung dieser Mandate über Vorschläge der einzelnen Listen. Kein Einvernehmen besteht, wenn mindestens 1/4 der stimmberechtigten Mitglieder dem Beschluss zur Verteilung der Delegierten- sowie der StellvertreterInnenmandate widersprechen. Die Listen erhalten in diesem Fall ein Vorschlagsrecht für Delegierten- und StellvertreterInnenmandate, die entsprechend dem Hare-Niemeyer-Verfahren auf sie entfallen. Diese Vorschläge der Listen für die zu entsendenden Delegierten und deren StellvertreterInnen müssen vom Fachschaftsrat im Block durch Beschluss benannt werden.
(...)
§ 13 [Stimmabgabe]
(...)
(5) Verstoßen Delegierte und/oder StellverterInnen mit ihrer Stimmabgabe im Studentischen Rat gegen die Satzung oder Geschäftsordnung ihres Fachschaftsrates, kann ihnen ihr Fachschaftsrat ihr Delegiertenmandat aberkennen und als Delegierte und/oder StellvertreterInnen abberufen. Der Fachschaftsrat benennt in diesem Fall Delegierte und/oder StellvertreterInnen nach.
(6) Tritt ein Verstoß nach Abs. 5 wiederholt (d.h. mindestens zweimal) bei Delegierten und/oder StellvertreterInnnen der gleichen im Fachschaftsrat vertretenen Liste, und/oder Delegierten und StellvertreterInnen, die auf Vorschlag dieser Liste ihr Mandat erhalten haben, auf, kann der Fachschaftsrat für den Fall des nicht bestehenden Einvernehmens für die Nachbenennung eine von der in § 9 Abs. 2 abweichenden Regelung zur Verteilung der Delegierten- und StellvertreterInnenmandate treffen.
(7) Näheres zu Abs. 5 und 6 regeln die Satzungen und Geschäftsordnungen der Fachschaftsräte.