Forum der JUSO Hochschulgruppe Hannover - Stupa, FSR-VV, Satzungen und Ordnungen

Ergebnisse des AK Satzung am 04.12.2003

Ergebnisse des AK Satzung am 04.12.2003

Am 04.12.2003 tagte der offene Arbeitskreis Satzung von Stupa und FSR-VV. Die Hauptergebisse sollen in der Folge kurz dargestellt werden.

- Nach Möglichkeit tagen am 17.12. (18h) das Stupa und die FSR-VV gemeinsam zur Satzung (Zuständig für die Einladungsformalitäten/Absprache mit AStA: Moritz Botts).

- Das Frauenkollektiv, die AusländerInnenkommission und das Sportreferat sollen gefragt werden, ob sie schon mit der Überarbeitung ihrer Ordnungen begonnen haben (Zuständigkeit: Moritz Botts).

- Der AStA legt auf den Sitzungen am 17.12.2003 die geltende Geschäftsordnung des AStAs und einen Entwurf für die Servicekräfteordnung vor (Zuständigkeit: Moritz Botts).

- Der Entwurf der studentischen Satzung vom 10.04.2003 soll Grundlage der weiteren Beratungen sein. Als Konfliktpunkte schälten sich heraus:

* § 5 (4), letzter Satz: hier ist eine Klarstellung notwendig. Gemeint sind nur Personal- und Finanzangelegenheiten, die nach dem Datenschutzverordnungen vertraulich zu behandeln sind (Entlohnung von MitrarbeiterInnen, Aufhebungsverträge/Abfindungen, persönliche Daten aus Lebensläufen etc.).

* § 7 und § 8: Welche Quoren sollen bei URABSTIMMUNGEN bzw. zur Einberufung einer VOLLVERSAMMLUNG gelten?

* § 7 und unter Einschränkungen auch § 8: Soll bei URABSTIMMUNGEN und VOLLVERSAMMLUNGEN auch über Personalangelegenheiten (z.B. Abwahl eines AStAs) und Finanzanträge (z.B. Haushalt) entschieden werden können? Dies wäre wenig praktikabel und auch ein rechtliches Novum.

* § 9: Form des höchsten beschlussfassenden Gremiums:
Die anwesenden Gruppen diskutieren die Vorschläge zum Stura und zur Stupa-Stura-Mischform weiter.

* 10 (3): Soll hier eine Einhaltungsmehrheit oder eine normale Mehrheitsfindung festgeschrieben werden?

* § 11 (2): In welchem Turnus soll das neue höchste beschlussfassende Gremium tagen? Der Entwurf sieht alle zwei Wochen vor, aber dagegen herrscht Skepsis, ob nicht besser eine Regelung wie "mindestens dreimal im Semester" vorzuziehen wäre.

* § 13 (4): Es soll keine schriftliche Voten mehr im höchsten beschlussfassenden Gremium geben. Dagegen hatte ein Rat Vorbehalte und klärt dies intern.

* § 16: Muss die Satzung festlegen, dass der AStA ein Kollektiv ist, oder kann dies jeder AStA für sich bestimmen?

* § 17: Dieser Paragraph sieht den "ewigen AStA" im Falle einer misslungenen Neuwahl vor. Diskussion ist, ob dieser AStA nicht als "kommissarischer AStA" von einem regulär gewählten AStA abgegrenzt werden müsste.

* § 23: Binnenverhältnis Fachschaftsräte und Fachräte:
hier wollen die FSR und FR in den kommenden Wochen eine interne Debatte führen und Lösungsvorschläge präsentieren. Diskussionsvorschläge waren u.a., die Mindeststudierendenzahl zur Gründung eines Fachrates auf 50 zu reduzieren oder pauschal jedem Fach die Gründung eines Fachrates freizustellen.


Jörn Jan Leidecker, Thilo Scholz