Änderungen bei der KV Nordrhein
Erweiterte Vereinbarung zu den Praxisbesonderheiten, welche die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) und die Krankenkassen am 22. März 2006 getroffen haben:
Besonders zu erwähnen ist, dass diese Vereinbarung rückwirkend zum 01. Januar 2006 für die Heilmittelrichtrgrößen gilt.
Zusätzlich zu den bereits genannten Praxisbesonderheiten finden sich im endgültigen Vertragstext weitere Indikationen:
Kinder:
Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie bei schweren/tiefgreifenden Entwicklungsstörungen wie etwa expressive Sprachstörungen, erworbene Aphasien, Störungen der Grobmotorik, der Fein- und Graphomotorik, der Mundmotorik, Rett Syndrom, Asperger-Syndrom
und bei überaktiven Störungen mit Intelligenzminderung und Bewegungsstereotypien (ADHS).
Erwachsene:
Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie bei allen Formen angeborener oder erworbener Paresen, zentral oder peripher, beispielsweise infantile Zerebralparesen, Plexusparesen, Muskeldystrophien und kongenitale Frakturen, amyotrophische Lateralsklerose (ALS). "
~I. Malpohl ~
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