Forum Handtherapie - Budgetierung

Änderungen bei der KV Nordrhein

Änderungen bei der KV Nordrhein

Erweiterte Vereinbarung zu den Praxisbesonderheiten, welche die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) und die Krankenkassen am 22. März 2006 getroffen haben:

 

Besonders zu erwähnen ist, dass diese Vereinbarung rückwirkend  zum 01. Januar 2006 für die Heilmittelrichtrgrößen gilt.   

 

Zusätzlich zu den bereits genannten Praxisbesonderheiten finden sich im endgültigen Vertragstext weitere Indikationen:

Kinder:

Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie bei schweren/tiefgreifenden Entwicklungsstörungen wie etwa expressive Sprachstörungen, erworbene Aphasien, Störungen der Grobmotorik, der Fein- und Graphomotorik, der Mundmotorik, Rett Syndrom, Asperger-Syndrom

und bei überaktiven Störungen mit Intelligenzminderung und Bewegungsstereotypien (ADHS).

Erwachsene:

Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie bei allen Formen angeborener oder erworbener Paresen, zentral oder peripher, beispielsweise infantile Zerebralparesen, Plexusparesen, Muskeldystrophien und kongenitale Frakturen, amyotrophische Lateralsklerose (ALS). "





~I. Malpohl ~





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