Bundesverfassungsricht zu Betretungsrecht und Hausdurchsuchung
Wilde Zeiten:
Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche die Handwerkskammern in ihrem Betretungsrecht abgewatscht - (AZ 2 BvR 2138 /05 - zu finden : www.bundesverfassungsgericht.de und auch auf www.buhev.de)
Und heute wurde eine neue Entscheidung zu Hausdurchsuchung bei Handwerkern veröffentlicht (AZ 1 BvR 1006 / 01 - derzeit nur auf www.buhev.de)
Wenn ich sehe das diese Entscheidung einen Fall aus dem Jahre 2001 (genaugenommen 2000) betrifft, kriege ich Angst!
Wenn die bei mir eine Durchsuchung machen, und ich nach 7 Jahren bestätigt bekäme: "die hatten da nix zu suchen. Der richterliche Beschluss war unrechtens" -
Dann kommt mir die Kotze hoch!
Aber immerhin: Sie dürfen es nicht, durchsuchen, mal eben so!
Wettet jemand mit mir - ob sie´s dennoch tun?