Vorsätzlicher Betrug am Bauherren
Die Mitarbeiter/in der Baubetreuung haben die Bauherren denen sie Rechnungen
zu früh (vor erbrachter Leistung) geschickt haben ,wissentlich
Vorsätzlich Betrogen!
Sie hatten ja Einblick in den Bautenstand,die sollten auch belangt werden!