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Marcus Lux-Haus Zwickau Insolvent

Marcus Lux-Haus Zwickau Insolvent

Marcus Lux-Haus GmbH aus Zwickau hat am 16.03.2009 Insolvenz angemeldet.

Re: Marcus Lux-Haus Zwickau Insolvent

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de

Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 11 IN 909/09

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögender Fa. Markus Lux Massivhaus GmbH, vertr.d.d. GF Markus Lux, Newtonstraße 10, 08060 Zwickau, (HRB 20557, Amtsgericht Chemnitz, Registergericht)

Geschäftszweig: Baugewerbe

wurde am 19.03.2009 um 12:00 Uhr Rechtsanwalt Markus M. Merbecks, Lessingstraße 25, 08058 Zwickau, Telefon: (0375) 30 34 70, Telefax: (0375) 270 57 96, Internet/Email: ,

zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.

Verfügungen des Schuldners über Gegenstände der Vermögensmasse sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen

Insolvenzverwalter leisten, es sei denn er stimmt der Leistung an den Schuldner zu.

Die Einzelzwangsvollstreckung wurde eingestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

11 IN 909/09

Amtsgericht Chemnitz, Insolvenzgericht, 19.03.2009


Für die Firma "Lux Massivhaus GmbH, Zwickau (Newtonstraße 10, 08060 Zwickau) (Amtsgericht Chemnitz Aktenzeichen: HRB 23765)"

sowie "HIM Haus- und Industriebau Montagen GmbH Trockenbau, Zwickau Newtonstraße 43, 08060 Zwickau) (Amtsgericht Chemnitz Aktenzeichen: HRB 7669)" ist keine Insolvenzbekanntmachung bekannt. 

Re: Marcus Lux-Haus Zwickau Insolvent

Eine weitere Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de

Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 11 IN 908/09

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Fa. Lux Massivhaus GmbH, vertr.d.d. GF Markus Lux, Newtonstraße 10, 08060 Zwickau, (HRB 23765, Amtsgericht Chemnitz, Registergericht)

wurde am 26.03.2009 um 10:45 Uhr Rechtsanwalt Markus M. Merbecks, Lessingstraße 25, 08058 Zwickau, Telefon: (0375) 30 34 70, Telefax: (0375) 270 57 96, Internet/Email: , zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.

Verfügungen des Schuldners über Gegenstände der Vermögensmasse sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn er stimmt der Leistung an den Schuldner zu.

Die Einzelzwangsvollstreckung wurde eingestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.


11 IN 908/09

Amtsgericht Chemnitz, Insolvenzgericht, 26.03.2009


Neueintragung SWS Hausbau GmbH

Amtsgericht Chemnitz Aktenzeichen: HRB 24926:

Bekannt gemacht am: 04.05.2009 13:20 Uhr 

Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

27.04.2009

SWS Hausbau GmbH, Zwickau, Mommsenstraße 45, 08060 Zwickau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Gesellschaftsvertrag vom 26.03.2009 mit Nachtrag vom 09.04.2009. Geschäftsanschrift: Mommsenstraße 45, 08060 Zwickau.

Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Immobilien; Vermittlung von Vertragsabschlüssen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge sowie Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen und für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte; wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im eigenen Namen und für fremde Rechnung.

Stammkapital: 25.000,00 EUR.

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsführer: Lux, Susann, Zwickau, *18.11.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.


Re: Marcus Lux-Haus Zwickau Insolvent

Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 1114 IN 909/09

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Fa. Markus Lux Massivhaus GmbH, vertr.d.d. GF Markus Lux, Newtonstraße 10,
08060 Zwickau, (HRB 20557, Amtsgericht Chemnitz, Registergericht)


Geschäftszweig: Baugewerbe


wurde am 05.05.2009 um 11:00 Uhr gemäß §§ 2, 3, 11, 17 ff InsO eröffnet.

D. Schuldner/in hat im Amtsgerichtsbezirk Zwickau - aus dem Insolvenzsachen
dem Amtsgericht Chemnitz zugewiesen sind - seinen/ihren allgemeinen
Gerichtsstand und den Mittelpunkt seiner/ihrer selbständigen wirtschaftlichen
Tätigkeit.

Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind nach den Feststellungen des
Gerichts gegeben.

Z. Insolvenzverwalter/in wird bestellt:

Rechtsanwalt Markus M. Merbecks, Lessingstraße 25, 08058 Zwickau,
Tel.: 0375 30 34 70, Fax.: 0375 270 57 96, Email:

Insolvenzforderungen nach § 38 InsO sind bis zum 16.06.2009 bei d.
Insolvenzverwalter/in schriftlich anzumelden.


Termin für:

1. die erste Gläubigerversammlung, in der auf Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Insolvenzverfahrens beschlossen
wird (Berichtstermin), insbesondere über die Fortführung oder Stilllegung
des Unternehmens des Schuldners (§ 157 InsO), über die Verwertung der
Insolvenzmasse (§ 159 InsO) und über die Beauftragung des Insolvenzverwalters
mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 218 InsO);

2. die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungerungen geprüft
werden (Prüfungstermin)

wird bestimmt auf:

Dienstag, den 21.07.2009 um 11:00 Uhr, Saal 3.011 im Gerichtsgebäude
Gerichtsstr. 2, 09112 Chemnitz.

Der Berichtstermin dient zugleich zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über:

- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- Einsetzung oder Änderung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- Zustimmung zu Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters von besonderer
  Bedeutung (§ 160 InsO),
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163
  InsO),
- Anordnung der Unwirksamkeit einer Freigabe von Vermögen aus selbständiger
  Tätigkeit des Schuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 35 InsO),
- Vorgaben zur Rechnungslegung durch den Insolvenzverwalter (§ 66 InsO),
- Bestimmung einer Hinterlegungsstelle und der Art und Weise der Hinterlegung
  oder Anlage von Wertgegenständen (§ 149 InsO),
- Einstellung des Verfahrens im Falle der Massearmut (§ 207 InsO),
- Gewährung von Unterhalt für den Schuldner aus der Masse (§ 100 InsO),
- nachträgliche Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung (§§ 271, 272
  InsO), Anordnung eines Zustimmungsvorbehaltes (§ 277 InsO).


Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der
Gläubigerversammlung zu Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters nach § 160
InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).

Die Forderungsanmeldungen liegen ab 26.06.2009 in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Die Gläubiger werden aufgefordert, d. Insolvenzverwalter/in unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an
Rechten d. Schuldners/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet
für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben,
werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in, sondern an d.
Insolvenzverwalter/in zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

1114 IN 909/09

Amtsgericht Chemnitz, Insolvenzgericht, 06.05.2009


Re: Marcus Lux-Haus Zwickau Insolvent

Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 1101 IN 908/09

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Fa. Lux Mas­si­vhaus GmbH, vertr.d.d. GF Mar­kus Lux, New­ton­stra­ße 10, 08060 Zwick­au, (HRB 23765, Amts­ge­richt Chem­nitz, Re­gi­ster­ge­richt)

Geschäftszweig: Baugewerbe

wurde am 20.05.2009 um 16.15 Uhr gemäß §§ 2, 3, 11, 17 ff InsO eröffnet.

D. Schuld­ner/in hat im Amts­ge­richts­be­zirk Zwick­au - aus dem In­sol­venz­sa­chen dem Amts­ge­richt Chem­nitz zu­ge­wie­sen sind - sei­nen/ih­ren all­ge­mei­nen Ge­richts­stand und den Mit­tel­punkt sei­ner/ih­rer selb­stän­di­gen wirt­schaft­li­chen Tä­tig­keit.

Zah­lungs­un­fä­hig­keit und Über­schul­dung sind nach den Fest­stel­lun­gen des Gerichts ge­ge­ben.

Z. Insolvenzverwalter/in wird bestellt:

Rechtsanwalt Markus M. Merbecks Lessingstraße 25, 08058 Zwickau Tel.: 0375-303470, Fax: 0375-2705796, Email:

Insolvenzforderungen nach § 38 InsO sind bis zum 07.07.2009 bei d. Insolvenzverwalter/in schriftlich anzumelden.

Termin für:

1. die erste Gläubigerversammlung, in der auf Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Insolvenzverfahrens beschlossen wird (Berichtstermin), insbesondere über die Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens des Schuldners (§ 157 InsO), über die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO) und über die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 218 InsO);

2. die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungerungen geprüft
werden (Prüfungstermin) wird bestimmt auf:

Diens­tag, 18.08.2009 um 09.30 Uhr, Saal 3.011, im Ge­richts­ge­bäu­de Ge­richtsstr. 2, 09112 Chem­nitz.

Der Berichtstermin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über:

- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- Einsetzung oder Änderung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- Zustimmung zu Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters von besonderer Bedeutung (§ 160 InsO),
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Anordnung der Unwirksamkeit einer Freigabe von Vermögen aus selbständiger
  Tätigkeit des Schuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 35 InsO),
- Vorgaben zur Rechnungslegung durch den Insolvenzverwalter (§ 66 InsO),
- Bestimmung einer Hinterlegungsstelle und der Art und Weise der Hinterlegung
  oder Anlage von Wertgegenständen (§ 149 InsO),
- Einstellung des Verfahrens im Falle der Massearmut (§ 207 InsO),
- Gewährung von Unterhalt für den Schuldner aus der Masse (§ 100 InsO),
- nachträgliche Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO), Anordnung eines Zustimmungsvorbehaltes (§ 277 InsO).


Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).

Die For­de­rungs­an­mel­dun­gen lie­gen ab 21.07.2009 in der Ge­schäfts­stel­le des Insol­venz­ge­richts zur Ein­sicht der Be­tei­lig­ten aus.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Die Gläubiger werden aufgefordert, d. Insolvenzverwalter/in unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten d. Schuldners/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in, sondern an d. Insolvenzverwalter/in zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 

1101 IN 908/09

Amtsgericht Chemnitz, Insolvenzgericht, 25.05.2009