ALG 2 - Nebenverdienst durch einen so genannten "Ein Euro Job" im Rahmen des ALG II.

1 Euro Job

1 Euro Job

Einkommen, die aus einem "Ein Euro Job" erzielt werden, werden auf das Arbeitslosengeld 2, ALG II oder auch Hartz IV nicht angerechnet.

Ein "Ein Euro Job" oder "1 Euro Job"ist eine Arbeitsgelegenheit, mit deren Hilfe der Gesetzgeber vor allem Langzeitarbeitslose wieder in den ersten Arbeitsmarkt integrieren will. Sie haben den Zweck, die Arbeitsfähigkeit aufrecht zu erhalten und sollen den ALG 2 Empfänger an regelmäßige Arbeit und einen strukturierten Tagesablauf gewöhnen.
Zulässig ist jedoch die Arbeit am Wochenende und in Schichten.

Ein Arbeitslosengeld II 2 Empfänger ist grds. verpflichtet einen "Ein Euro Job" anzunehmen. Er muss ihn nur dannn nicht annhemen, wenn ihm dies i.S.d. § 10 SGB II unzumutbar ist. Zumutbar ist grundsätzlich jede legale und nicht sittenwidrige Arbeit.
Sanktionen bei Ablehnung eines 1-Euro-Jobs:
Nimmt ein ALG II 2 Empfänger ohne Grund die angetragene Tätigkeit nicht auf, so kann ihm gem. § 31 SGB I das Arbeitslosengeld II um bis zu 30 % gekürzt werden. Unter 25 Jahre alten Arbeitslosengeld 2 Beziehe kann im schlimmsten Fall die komplette Regelleistung nach dem SGB II gestrichen werden. Das bedeutet, dass dann lediglich die Miete übernommen wird und Lebensmittelgutscheine ausgegeben werden.