ich habe eine gazn besondere Frage und ich habe nach langem suchen für mein dicken Pony Brandy einen sehr schönen neuen Platz gefunden, nun wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus?
Wir haben einen Monat Kündigungsfrist, aber was ist wenn ich ihn am 3.April weggebe...muss ich dann den ganzen Mai weiter bezahlen? Der Bauer meinte JA, aber ist es den rechtlich...? Muss er mir nicht einen "nachlas" geben für die Zeit wo mein Pferd nicht mehr da ist? Er frist und drinkt ja nicht mehr auf diesem Hof und auf dem Paddock stehen und "Dreck" machen tut er ja auch nicht mehr!
Im Vertrag steht: Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er mit einer frist von 1 Kalendermonat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigketi der Küdignug kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung an.
Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur aus wichtigem Grunde gekündigt werde. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Einsteller mit dem Pensionspreis für einen Monat im Rückstand ist,
-die Betriebs- und Reitordnug oder einzelene Bestimmungen dieses Vertrages trotz Abmahnung wiederholt oder ohne vorherige Abmahnung schwerwiegend verletzt werden.
Die Kündigungsreglung gilt auch dann, wenn eine vom Einsteller mit dem Reiten des Pferdes/der Pferde oder mit sonstigen in den Bereich dieses Vertrages fallenden Verpflichtungen betraute Person sich entsprechend vertragswidrig verhält.
- Eine vorübergehende Abwesenheit eines eingestellten Pferdes/der Pferde wird auf den Pensionspreis nicht in Anrechnung gebracht...
Was mache ich jetzt, ist es ein wichtger Grund? Was ist wenn mein Pfer dunverhofft stirbt oder es ist tatsächlich der Fall und ich verkaufe ihn und er kommt nicht mehr wieder, muss ich dann weiter zahlen?
VLG Larissa
Re: Kündignugsfrist bei LAG-Verträgen?
Ach ja, rechtlichgesehen gehört mir dann dieses Pferd doch nichtmehr und ich müsste für die Einstellkosten, die das Pferd ohnehin nicht mehr verursacht, da es kein heu mehr frist etc. aufkommen...wie ist das geregelt, denn dazu steht nichts im Vertrag?!
VLG Larissa
Re: Kündignugsfrist bei LAG-Verträgen?
Hallo Larissa,
eine rechtliche Grundlage habe ich nicht zur Hand. Vor kurzer Zeit hatte ich in einer Pferdezeitung jedoch gelesen, dass eine Kündigungsfrist von einem Monat rechtens und üblich ist. Zum Schutz von Einsteller und Stallinhaber.
De fakto waren wir im vergangenen Jahr in der selben Situation: mein Pferd war 2 Monate weg (Bedeckung & Klinik danach), nichts desto trotz mußte ich die volle Miete bezahlen. Ein Entgegenkommen des Stallbesitzers ist glaube ich, nur auf freiwilliger Basis möglich. Ich habe damals lange rechtliche Grundlagen gesucht, aber auch nichts gefunden, was besagt, dass man eine Preisminderung wegen Abwesenheit des Pferdes einfordern kann.
LG,
Tami
Zahme Vögel singen von der Freiheit; wilde Vögel fliegen.
Re: Kündignugsfrist bei LAG-Verträgen?
Hallo,
die rechtliche Grundlage ist in diesem Fall der zitierte Einstellvertrag. Aus diesem kommst Du auch nicht ohne weiteres raus. Du musst wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und die Miete zahlen auch voll, da im Vertrag eine Minderung ausgeschlossen wurde. Ob Du das Pferd verkaufst oder es stirbt ist in diesem Fal auch völlig unrelevant. Wann hast Du gekündigt?? Denn wenn Du noch im März gekündigt hast, dann endet der Einstellvertrag zum Ende April. Dann brauchst Du den Mai wenigstens nicht zahlen.
Die einzige Möglichkeit die dir noch bleibt ist mit dem SB zu reden und fragen, ob er sich auf eine Leerboxmiete einlässt. Allerdings muss er das nicht....
Du hast es noch gut ich habe sogar eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Viel Glück
Gruß Nicole
Re: Kündignugsfrist bei LAG-Verträgen?
Hallo,
gekündigt ist schon mit einer Verlängerungsoption für jeweitls einen Monat, diesen hat er mir allerdings nur bis März genehmigt, obwohl es sein Vorschlag war...da ab April unsere Herde wieder Neuzugänge erhlt (leider) und er auf diesen Platz bauen muss ob er einen neuen nehmen kann oder nicht...ist ja alles dumm...einen Termin werde ich zur nächst besten Zeit ausmachen, wenn er denn mal Zeit hat...
Da habe ich jetzt wenig Hoffnung, dass er das machen wird, denn er ist ein Geldgeier...