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Bundesverfassungsgericht sagt "JA"!

 Bundesverfassungsgericht sagt "JA"!

Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für vorgezogene Neuwahlen am 18. September frei gemacht. Das oberste deutsche Gericht wies am Donnerstag die Klagen der Bundestagsabgeordneten Werner Schulz und Jelena Hoffmann gegen die vorzeitige Auflösung des Bundestags und die Ansetzung von Wahlen rund ein Jahr vor Ablauf der regulären Wahlperiode ab. 
 
Die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler, das Parlament auf Bitten von Kanzler Gerhard Schröder aufzulösen, sei rechtmäßig gewesen, begründete das Gericht sein Urteil. Damit wird zum vierten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik vorzeitig ein neuer Bundestag gewählt.
 
Bundeskanzler Schröder hatte die Neuwahl nach einer Serie von Niederlagen seiner Partei bei Landtagswahlen angekündigt. Um sie zu ermöglichen, verlor er mit Absicht im Bundestag eine Vertrauensabstimmung. Der Kanzler begründete sein Vorgehen damit, dass er für seine Reformpolitik keine verlässliche Mehrheit mehr habe.


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