Killer master Deluxe

jahreshaupversamlung

jahreshaupversamlung

Hallo leute am 30.8 Treffen wir uns alle zur Jahreshaupversamlung.

Auf der versamlung wird die neue Satzung vorgestellt.

Es wir über die endscheidung zur umstellung auf einen Multiclan Abgestimmt.

Es wir ein Jugenvertreter gewält.

Es wir der Kassenwart Bekantgegeben.

Und vieles mehr also anwesenheit lohnt sich auch denn es geht auch wieder um das thema beiträge also seit bitte da denn eure stimme ist uns wichtig.Soltet ihr nicht anwesend sein wird davon ausgegangen das ihr jdem punkt in der neuen satzung voll zustimmt und somit ist sie beschlossen.

So genug davon hier ist sie lest sie euch gut durch.

§1 - Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft kann jeder erwerben. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, benötigt die Unterschrift

der/des gesetzlichen Vertreter(s).

2. Die Aufnahme erfolgt nach Abgabe einer schriftlichen Erklärung (Vordruck!).

3. Der Vorstand ist befugt, Aufnahmegesuche abzulehnen.

4. Der als Mitglied Aufgenommene erhält eine Mitgliedskarte. Auf Wunsch ist eine Vereinssatzung erhältlich.

Die Mitgliedschaft ist frühestens nach 6 Monaten kündbar, d. h. für diesen Zeitraum besteht Beitragspflicht.

5. Der Clan besteht aus:

a) Aktiven (Liga spielern)

b) Passiven (nicht Spielerischen Mitgliedern)

c) Schülern, Jugendlichen

d) Ehrenmitgliedern

§2 - Ehrenmitglieder, langjährige Mitglieder, besondere Leistungen

1. Für die Berechnung der Mitgliedschaft für Ehrungen ist das Eintrittsdatum maßgebend.

2. Mitglieder, die dem Clan einschließlich der im Vorwort genannten Clan 3 Jahre lang ununterbrochen

angehört haben, werden Ehrenmitglieder und erhalten die Ehrennadel.

3. Personen, die sich um den Clan oder die Förderung des spielwesens besonders verdient gemacht

haben, können innerhalb der Gesamtvorstandssitzung auf Antrag eines Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt

werden. Mitglieder, die sich als 1. Clan-Leader des Hauptvereins in langjähriger, erfolgreicher Tätigkeit besondere

Verdienste erworben haben, können zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Erforderlich ist eine

4. Ehrenmitglieder haben die Rechte ordentlicher Mitglieder (§ ).

5. Bei einer ununterbrochenen Mitgliedschaft von 0,6 sowie 1 Jahr erhält das Mitglied die entsprechende Ehrennadel.

6. Für besondere Leistungen und langjährige Aktivitäten kann dem Mitglied die Leistungsnadel verliehen

werden. Bei Meisterschaften in einer übergeordneten Spielklasse ist die Meisterschaftsnadel in zwei Stufen vorgesehen.

7. Die Verdienstnadel erhält das Mitglied für außergewöhnliche sportliche Leistungen oder für eine vorbildliche

Tätigkeit als Mitglied eines vorstandes, des geschäftsführenden Vorstandes und als Helfer oder Betreuer.

8. Mit

Verdienste oder langjährige verantwortungsvolle Mitarbeit der Vereinsteller verliehen werden.

9. Ehrungen finden jährlich im Rahmen einer Hauptversammlung oder einer gesellschaftlichen Veranstaltung statt.

2/3-Zustimmung.2/3-Zustimmung des Gesamtvorstandes kann auf Antrag eines Vorstandes als Auszeichnung für hervorragende

 

§3 - Beiträge

1. Beitragsfestsetzungen werden auf Grund der erforderlichen Gegebenheiten nach eingehenden Beratungen im

geschäftsführenden Vorstand vorgeschlagen und

in einem ausführlich begründeten Antrag der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

2. Die Mitglieder sind verpflichte die beiträge bis zum 6 eines monats auf das angegebene konto zu überweisen.

3. Über Stundung oder Erlass von Beiträgen sowie Sonderregelungen entscheidet auf Antrag der geschäftsführende

Vorstand.

4. Ehrenmitglieder sind von Mitgliedsbeiträgen befreit, ebenso Angehörige der Bundeswehr für die Zeit ihres Grundwehrdienstes

und Zivildienstleistende für die Zeit des Ersatzdienstes.

6. Der Clan ist berechtigt, für besonders kostenintensive Ligen neben dem in Abs. 1 festgelegten Beitrag

einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dazu ist zunächst dem geschäftsführenden Vorstand ein Antrag vorzulegen,

in dem darzulegen ist, dass alle finanziellen Möglichkeiten der Fachschaft ausgeschöpft sind und der vorgeschlagene

Zusatzbeitrag mit dem Vereinsbeitrag nicht höher liegt als der Beitrag für vergleichbare Sportarten.

7.Die Höhe der Beiträge beträgt Für Fun Spieler 3 und für Ligaspieler 5 Euro pro Monat.

§4 - Rechte der Mitglieder

1. Die Mitglieder sind befugt, während der Übungsstunden alle Server des Clans zu benutzen;

über Ausnahmen entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

2. Jedes Mitglied ist berechtigt, bei allen Veranstaltungen des Clans auf Vorzeigen des Mitgliedsausweises den verbilligten

Eintrittspreis für Mitglieder in Anspruch zu nehmen.

3. Jedes Mitglied hat das Recht, anlässlich von Hauptversammlungen Anträge zu stellen, außer dem in §6 Abs. 1

erwähnten Antrag auf Beitragsfestsetzung.

 

§5 - Pflichten der Mitglieder

1. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung und die Geschäftsordnung des Vereins sowie die auf den Hauptversammlungen

gefassten Beschlüsse zu befolgen.

2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge fristgemäß zu zahlen. Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung

länger als 6 Monate im Rückstand, so kann der fällige Beitrag nebst den entstehenden Kosten beigetrieben werden.

§6 - Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet

a) durch Tod,

b) durch Kündigung mittels schriftlicher Mitteilung an den geschäftsführenden Vorstand.

c) durch Ausschluss (§10 ),

d) durch Auflösung des Clans (§18).

2. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt sofort jedes Recht (§7) dem Clan gegenüber.

3. Die Kündigung kann nur zum Ende eines Quartals erklärt werden und ist dem geschäftsführenden Vorstand spätestens

4 Wochen vorher anzuzeigen. Ausscheidende haben rückständige Beiträge noch voll zu bezahlen und

Vereinseigentum zurückzugeben.

4. Durch Beschluss des geschäftsführenden Leaders kann von der Beitreibung rückständiger Beiträge abgesehen

werden.

§ 7 - Ausschluss

1. Ein Mitglied kann aus dem Clan ausgeschlossen werden, wenn folgende Gründe vorliegen:

a) sechsmonatiger Beitragsrückstand ohne Reaktion auf Mahnungen,

b) grobe und wiederholte Vergehen gegen die Clansatzung und die calnszwecke,

c) unehrenhaftes Betragen,

d) Clanschädigendes Verhalten.

Die Entscheidung zu a) trifft der geschäftsführende Vorstand, zu b) - d) der Leader aleine durch Beschluss. Der

geschäftsführende Vorstand kann zu c) und d) sofort entscheiden, wenn die Situation es erfordert, muss aber

nachträglich die Genehmigung des Leaders einholen.

2. Vor Entscheidung des Gesamtvorstandes ist dem Mitglied unter Setzung einer Frist von 14 Tagen Gelegenheit zu

geben, sich zu äußern. Der Beschluss ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekannt zu geben.

3. Für einen solchen Beschluss des Gesamtvorstandes müssen mindestens

sein. Der Ältestenrat ist bei dieser Abstimmung nicht stimmberechtigt. Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist Berufung an den Leader zulässig.

Die Berufung ist innerhalb 14 Tagen vom Tage der Bekanntgabe des Ausschlusses an den Leader einzureichen.

2/3 der gültigen Stimmen abgegeben worden

 

§8 - Hauptversammlung

A 1. Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Mitglieder und oberstes Organ des Clans.

2. Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich bis zum 1. Oktober des Kalenderjahres statt. Termin und Tagesordnung

werden mit den Einladungen zu den Mitgliedern verschickt. Alternativ kann die

Hauptversammlung vom geschäftsführenden Vorstand unter gleichzeitigem Vorschlag für die Tagesordnung

durch Veröffentlichung auf der Clanpage einberufen werden. Die Einberufung hat mindestens

2 Wochen vor dem Termin zu erfolgen.

B Eine außerordentliche Hauptversammlung kann jederzeit unter Angabe der Gründe und der Tagesordnung auf

Beschluss des Gesamtvorstandes einberufen werden; dies innerhalb von 3 Wochen nach Stellung des Antrages,

wenn mindestens ein Viertel seiner stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung beantragt. Der Tagungstermin

darf nicht länger als 6 Wochen nach der Einladung liegen. Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung in auf der clanpage unter Einhaltung der Wochenfrist.

C Tagesordnung

1. Die Tagesordnung der Hauptversammlung muss enthalten:

a) Jahresbericht des geschäftsführenden Vorstandes.

b) Rechnungsbericht des Kassierers

c) Bericht der Kassenprüfer

d) Aussprache zu den Berichten

e) Entlastung des Vorstandes

f) Anträge

D)Stimmfähigkeit

1. Mit dem 18. Lebensjahr erhalten Mitglieder Stimmfähigkeit. Eine Übertragung des Stimmrechts ist ausgeschlossen.

2. Die Wahl in den geschäftsführenden Vorstand setzt Volljährigkeit voraus.

3. Innerhalb des Vereins kann eine Jugendvertretung gewählt werden, die mit dem Vorstand zusammenarbeitet.

§9 - Geschäftsführender Vorstand

1. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus

a) Dem Leader und Manager Christian Schneider ,

b) Dem Co Leader Moritz Becker

c) Dem Kassierer Gerad,

§10- Haftpflicht

Für die aus dem Spielbetrieb entstehenden Schäden und Sachverluste auf den vom Clan genutzten Geländen und

Gebeuden übernimmt der Clan keine Haftung.

§11 - Auflösung des Clans

Die Auflösung oder Aufhebung des Clans kann nur Christian Schneider Anordnen.

§12 - Schlussbestimmung

Der Clan KIller Master Deluxe hat sich mit Beschluss der Hauptversammlung vom

1.10.04 eine neue Satzung gegeben. Diese Satzung wurde in Einzelbestimmungen mehrfach geändert, zuletzt

mit Beschluss der Hauptversammlung vom heutigen Tag. Der geschäftsführende Vorstand wird deshalb beauftragt,

die Vereinssatzung in der ab heute geltenden Fassung neu drucken zu lassen.

Wiesbaden, den 29. Juli 2005

(Christian Schneiderl) (Moritz Becker)

1. Vorsitzender 2. Vorsitzender



Re: jahreshaupversamlung

lol

Re: jahreshaupversamlung

Ja, da gibts aber ein kleines Problem. Ich wohne in der Schweiz, wie soll ich dir dann die 3 Euro bzw. 4.50 Fr. überweisen?

Re: jahreshaupversamlung

Ja da gibts aber ein kleines Problem. Ich wohne in der Schweiz, wie soll ich dir dann das Geld überweisen?

Re: jahreshaupversamlung

darüber haben wir ja schon gesprochen gelle