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Tarifvertrag 2010

Re: Tarifvertrag 2010

@Johannes...tja,dann nimm Dir mal ein Beispiel an Deinen eigenen Worten...




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Daggi

man sollte sich selber und seiner meinung treu bleiben...auch wenn es mal unangenehm ist

Re: Tarifvertrag 2010

Hallo Johannes.
Ich werde hier und jetzt zum letzten mal zu diesem Thema Stellung nehmen. Danach, sei mir nitte nicht böse, finde ich es müßig, sich mit Fragen und Antworten immer wieder auf der Stelle zu drehen, nur weil dir die Antwort nicht gefällt.

Bitte gestatte mir, dass ich auf diese Frage antworte, auch wenn Sie an ricker gestellt wurde.
Die Antwort darauf findest du im Paragraphen 3 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes (TVG), welcher regelt, wer an den Vertrag gebunden ist, nämlich "Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrags ist." Allgemeinverpflichtend ist ein Tarifvertrag übrigens nur dann, wenn ihn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemäß Paragraph 5 TVG dazu erklärt hat. Das ist beim vorliegenden Tarifvertrag nicht der Fall.

Wenn du also
1) "Arbeitnehmer" eines tarifgebundenen Unternehmens bist und
2) gleichzeitig Gewerkschaftsmitglied und
3) auch noch wie im Tarifvertragstext auf Produktionsdauer beschäftigt bist und
4) tatsächlich auch Kleindarsteller und nicht Komparse bist,
ja dann, und nur dann, fällst du unter diesen Tarifvertrag.
Die Produktionsabteilung einer großen Kölner Film- und Fernsehproduktionsfirma teilt übrigens die Meinung des von dir zitierten Herrn Jörg Keunecke-Lotte. Er schreibt dir "nicht die Bezeichnung sondern die Tätigkeit ist entscheidend".
Allerdings irrt er unserer Meinung nach bereits mit seinem nächsten Satz: "Komparsen haben die gleiche Tätigkeit wie Kleindarsteller, egal wie sie gennant werden."
Dieser Satz zeugt von einem "Grünen-Tisch-Wissen", nicht aber von Sachkompetenz am Set. Wir alle, und ich bin sicher, selbst du, wissen, dass ein Kleindarsteller eben nicht das selbe wie ein Komparse ist.
Wie bereits mehrfach erwähnt, dachtest du da leider falsch. Die Zuständigkeit des Tarifvertrags hat nichts mit fest- under unständig Beschäftigten zu tun sondern mit der Dauer der Beschäftigung und der Art. Und damit fallen Komparsen nun mal nicht unter diesen Vertrag.
Damit wir uns nicht falsch verstehen. Ich habe einen Großteil meines Studiums mit Komparsentätigkeiten finanziert. Auch wenn man das dort "Statist" nannte, weil der Job am Theater und nicht am Set war. Ich bin selbst Gewerkschaftsmitglied und ein großer Freund fairer Bezahlung, speziell für meiner Meinung nach unterbezahlte Komparsen und vertete auch innerhalb der Produktionsabteilungen durchaus die Meinung, dass demjenigen, der Überstunden leistet, diese auch vergütet werden müssen.
Was ich mit diesem Beitrag verhindern möchte ist, dass Komparsen in der irrigen Meinung, das was du schreibst sei die Wahrheit, mir meinen Set sprengen, für Unzufriedenheit unter den Komparsen sorgen und statt die wertvolle und teure Zeit für den Dreh oder ein nettes und friedliches Zusammensein aufzuwenden, für überflüssige Diskussionen und für Unfrieden am Set sorgen.

Re: Tarifvertrag 2010

@filmservice...Danke! :-)


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Re: Tarifvertrag 2010

Hallo Filmservice,
danke für deine Antwort und vor allem die Aussage ein Freund fairer Bezahlung zu sein.
Wenn alle so denken würden wie du bräuchte niemand die ganzen Verträge. Faire Bezahlung und netter Umgang sind ein einfacher Weg zu guter Stimmung am Set. Leider ist diese Einsicht nicht überall vorhanden.

Jörg Keunecke-Lotte vom connexx.av in verdi Büro West ist bis Anfang Januar im Urlaub, danach werde ich bei ihm nachfragen, vielleicht erreiche ich vorher noch jemand in der Zentrale.

In dem Vertrag wird mehrfach exakt definiert wie mit tageweise beschäftigten umzugehen ist,
auch die Aufgabenbeschreibung des Kleindarstellers ist mehrfach exakt die des Komparsen.
Wenn das alles nicht gilt müssen die Verdi Vertreter bei den Verhandlungen komplett gepennt haben:

mehr als 50 Kleindarsteller an einen Tag, haben dann Aufnahmeleiter, der Regieassi und Regisseur Anspruch auf psychologische Notbetreuung?
Im Ernst, mehr als 50, das ist ein Massendreh mit Komparsen und sonst nichts.
Da steht schon wieder Tagesgage.
Und für alle Aufgaben die den Kleindarsteller angeblich vom vom Komparsen unterscheiden gibt es extra Geld:
Das heisst doch wohl das der Kleindarsteller mit einfachen Aufgaben in Alltag Komparse oder am Theater Statist genannt wird, Begriffe die ich im Arbeitsrecht nicht gefunden habe.
Und wenn diese Wörter mit im Vertrag stehen wird der nächste Begriff erfunden. Die Offerten mit dem Satz „einfach nur durch das Bild laufen“ gibt es schon.

JohannesA



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Re: Tarifvertrag 2010




Disen Ausführungen ist wirklich nichts hinzuzufügen. Danke an filmservice für die Mühe.
Ich habe im Gegensatz zu "filmservice" nicht die Diplomatenschule in Bad Godesberg mit Erfolg abgeschlossen. Meine Aussagen zu den gebetsmühlenartig vorgetragenen Argumenten von JohannesA sind deshalb etwas derber(..ich habe ehrlicherweise auch nicht die Zeit dafür, hier wesentlich feinfühliger vorzugehen)
- Johannes... du jagst einer Fehlinterpretation von dir nach. Ich werde nicht zulassen dass durch deine Wunschvorstellungen hier Mitglieder und User verunsichert werden.
Damit das Thema endlich vom Tisch kommt, werde ich diesen Thread schließen.
ricker




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Im übrigen bin ich der Meinung, das DVD-Rohlinge stärker bestraft werden müssen.