Kinder mit DeletionsSyndrom 22q11 - Förderung und Therapien

Fahrkostenrückerstattung

Fahrkostenrückerstattung

Hallo alle zusammen.

Jahre lang habe ich die Fahrkosten für Logo und KG von der gesetzlichen KK zurück erstattet. Es wurde nur bei der 1. und der letzten Fahrt der Egenanteil berechnet. Beim letzten Antrag jedoch wurde die Eigenleistung für jede einzelne Fahrt berechnet. Das Ende vom Lied ist, dass das die Bkk die Kosten nicht übernimmt.

Man hat zu mir gesagt das man das so schon all die Jahre hätte berechnen müssen. Was anderes wäre es gewesen wenn Sören die Therapien in Serie hätte. Das hat Sören ja.

Ein anderer Bearbeiter der BKK hatz mir mal gesagt, dass es in Zukunft kein Prob mehr wäre( die Erstattung der Fahrkosten) da Sören das H in sein Ausweis stehen hat.

Nun prüft sie nochmals und wird sich bei mir dann melden.

Was ist denn nun richtig und was falsch?Ich sehe nicht mehr durch. Nicht das die BKK noch ankommt und das Geld von mir zurück verlangt- na dann tolle Weihnacht.

Kann nir jemand helfen- BITTE?

Bis dahin, haltet euch tapfer



Re: Fahrkostenrückerstattung

Hallo Momo,
bei solchen Fragen oder bei anderen Frage, wende ich mich meist zum Sozialverband in Heide. Der Sozialverband setzt sich für die soziale Gerechtigkeit ein, vertritt die Mitglieder in Rechtsfragen und berät. Ich kann echt sagen, dass wir uns dort gut aufgehoben fühlen.
Vielleicht, gibt es bei euch auch einen Sozialverband. Evt., wäre es für euch ratsam, dort einen Termin zu machen und sich beraten zu lassen.

L.G
Marion



Herzfehler: Truncus arteriosus communis Typ 1,
Di-George-Syndrom,
Leistenhernien & Narbelbruch korigiert,
Gewebeschwäche,
Zehenanomalie

Re: Fahrkostenrückerstattung

die Krankenkasse ist verpflichtet die Fahrtkosten bei Schwerbehindertenausweisen mit"H" 4 Jahre rückwirkend zu erstatten.Ich bin in den VDK eingetreten, die Helfen dir Widersprüche zu schreiben usw...
Liebe Grüße Dorothee



Linus *04.07.2004
22q11
Immundefekt
Kleinwuchs
Entwicklungsverzögerung 1,5 Jahre