Liga der blockfreien Welten - Fragen & Antworten

Verfassung der LdbW

Verfassung der LdbW

Präambel



WIR, Die Mitglieder der Liga der blockfreien Welten sind -
FEST ENTSCHLOSSEN,
Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren,
die zu oft unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat,
unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Welten, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen,
Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können, den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern,

Erfüllt vom Willen,
Duldsamkeit zu üben und als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben,
unsere Kräfte zu vereinen, um Frieden und Sicherheit zu wahren,
Grundsätze anzunehmen und Verfahren einzuführen, die gewährleisten, dass Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse angewendet wird, und
intergalaktische Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt aller Völker zu fördern, hat sich die Liga der blockfreien Welten folgende Verfassung gegeben.

Artikel 1.



1.
Die Liga der blockfreien Welten beruht auf dem sozialistischen Staatsprinzip. Sie ist die Vereinigung von Völkern auf freiwilliger Basis unter Einwirkung jedes Einzelnen auf die ganzheitlichen Entscheidungen.

Die Flagge der Liga der blockfreien Welten ist die rote Fackel mit Stern umrandet von Ährenkranz auf schwarzem Grund

Artikel 2.

1.
Alle politische Macht in der Liga der blockfreien Welten wird von den Werktätigen in Stadt und Land ausgeübt. Der Mensch steht im Mittelpunkt aller Bemühungen der sozialistischen Gesellschaft und ihres Staates. Die weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität ist die entscheidende Aufgabe der entwickelten sozialistischen Gesellschaft
2.
Die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen ist für immer beseitigt. Was des Volkes Hände schaffen, ist des Volkes Eigen. Das sozialistische Prinzip "Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung" wird verwirklicht.
3.
Alle Macht dient dem Wohl des Volkes. Sie sichert sein friedliches Leben, schützt die sozialistische Gesellschaft und gewährleistet die sozialistische Lebensweise der Bürger, freie Entwicklung des Menschen, wahrt seine Würde und garantiert die in der Verfassung verbürgten Rechte.

Artikel 3.

1.
Die Bürger der Liga der blockfreien Welten üben ihre politische Macht durch Partizipation gegenüber ihren Vertretern aus
2.
Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen können andere als die verfassungsmäßig vorgesehen Organe staatliche Macht ausüben.

Artikel 4.

1.
Jedes Mitglied der Liga der blockfreien Welten ist für die Zeit seiner Mitgliedschaft untrennbar mit allen anderen Mitgliedern verbunden. Uneingeschränkte Solidarität und Unterstützung sind die Grundlagen des Bestehens und Grundpflicht für jedes Mitglied.
2. Die Liga der blockfreien Welten unterstützt die Welten, Staaten und Völker, die gegen den Imperialismus und sein Kolonialregime, für nationale Freiheit und Unabhängigkeit kämpfen, in ihrem Ringen um gesellschaftlichen Fortschritt. Die Liga der blockfreien Welten tritt für die Verwirklichung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz von Welten und Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnungen ein und pflegt auf der Grundlage der Gleichberechtigung und gegenseitigen Achtung die Zusammenarbeit mit allen Welten und Staaten.

Artikel 5.

1.
Die allgemein anerkannten, dem Frieden und der friedlichen Zusammenarbeit der Völker dienenden Regeln des Völkerrechts sind für die Staatsmacht und jeden Bürger verbindlich
2
Die Liga der blockfreien Welten wird niemals einen Eroberungskrieg unternehmen oder ihre Streitkräfte gegen die Freiheit eines anderen Volkes einsetzen.

Artikel 6.

1.
Im Verteidigungsfall eines Mitgliedes der Liga der blockfreien Welten wird dem Aggressor, nach der Ausschöpfung aller diplomatischen Mittel, der Krieg erklärt bis eine friedliche Lösung möglich erscheint.
2.
Kein Mitglied der Allianz hat das Recht den Krieg im Namen der Allianz auszusprechen. Nur die Vollversammlung des Kabinetts ist dazu in der Lage.

Artikel 7.

1.
Jedes Mitglied das gegen die Verfassung der Liga der blockfreien Welten verstößt wird verwarnt und bei Wiederholung von der Liga ausgeschlossen.
2.
Jegliche feindliche Übergriffe auf Mitglieder der Liga werden mit sofortigem Ausschluss geahndet.

Artikel 8.

1.
Jeder Bürger der Liga der blockfreien Welten hat unabhängig von seiner Nationalität, seiner Rasse, seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seiner sozialen Herkunft und Stellung die gleichen Rechte und Pflichten. Gewissens- und Glaubensfreiheit sind gewährleistet. Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich. Gleiches gilt für die Aufnahme.
2.
Die Mitgliedschaft ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden. Leistungen die während der Mitgliedschaft in Anspruch genommen wurden können beim Austreten aus der Gemeinschaft zurück verlangt werden. Jedoch geschieht dies auf freiwilliger Basis.

Artikel 9.

1.
Die Verfassung der Liga der blockfreien Welten kann nur vom Kabinett durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt.