Keine Haftung bei Erster Hilfe im Notfall
Nur die wenigsten Autofahrer wissen, was sie im Unglücksfall tun müssen.
Laut einer Juristin kann der Ersthelfer grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden, nicht mal dann wenn er ungewollt einen Rippenbruch herbei führt bei einer Herzdruckmassage.
Gruß
Vish
Doppelt, heißt es, sei der Appetit der Frauen, vierfach ihr Verstand, sechsfach ihre Unbesonnenheit und achtfach ihre Liebeslust.
Dom´s best friend auch ohne Orden