Pfarrer - Würde mit Amtskleidung'?
Pfarrergesetz - PfG
https://www.velkd.de/recht/gesetze/PfG_ab_Juli_2005.pdf
Der Dienst der Pfarrer und Pfarrerinnen ist bestimmt und begrenzt durch den Auftrag, den die Kirche von ihrem Herrn erhalten hat. An diesem Auftrag sind ihre Rechte und Pflichten zu messen.
(Dieser erste Satz des PfG ist quasi wie die Präambel des Grundgesetzes, in der Gott vorangestellt wird. In Wahrheit spielt Gott, soweit damit Gottesvorstellungen der Bibel gemeint sind, für die meisten Beamten keine Rolle)
§ 49 Pfarrergesetz - PfG
(1) In ihrem Auftreten sollen Pfarrer und Pfarrerinnen stets die Würde des Amtes wahren.
(2) Bei Gottesdiensten und Amtshandlungen tragen sie die vorgeschriebene Amtskleidung. Das gleiche gilt bei besonderen Anlässen, soweit es dem Herkommen entspricht oder angeordnet wird
Jesu Auftrag zur Amtskleidung bei der "Aussendung der zwölf Apostel"
Matthäus 10, 9 Nehmt weder Gold noch Silber noch Kupfer in eure Gürtel, 10 keine Tasche auf den Weg, auch nicht zwei Hemden, weder Schuhe noch Stab; denn der Arbeiter ist seiner Nahrung wert.
Bemerkung: Würde und Wert sollte mit Arbeit entstehen. An diesem Auftrag sind Rechte und Pflichten zu bemessen, nicht an kirchlichen Vorgaben zur würdevollen Amtskleidung und zum Kostümwechsel für jeweilige Gottesdienste. Jünger, nicht Schausteller, bzw. Schauspieler, waren/sind gefragt.
Friede sei mit euch. As salamu aleikum.
4.Mo. 6;24-26
Kind des Lichts
Wenn du die Tür hinter dir schließt und das Licht in deinem Zimmer löscht, so bist du trotzdem nicht allein, denn Gott wohnt in dir und deine Seele wohnt in dir und beide brauchen kein Licht, um zu sehen, was du tust. (Epiktet)
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