Malteser-nur-für-katholiken ??

Unsere erfahrung mit den Rettern !.Helfen Darf nicht jeder !

 Unsere erfahrung mit den Rettern !.Helfen Darf nicht jeder !


Hallo,
da uns leider sehr
viel nachgesagt wird, was allerdings nicht stimmt, treten wir damit
nun in die Öffentlichkeit. Zumal es offenbar nicht möglich ist,
persönlich miteinander zu sprechen, offenbar aus Angst, dass auch
andere Recht haben könnten.
Eigentlich wollten wir dies nicht
öffentlich machen, da es unserer Meinung nach doch recht peinlich
ist, für eine Gemeinschaft wie die weltoffenen Malteser, zu zeigen
wie manches dort gehandhabt wird. Aber wir finden, dass es schon üble
Nachrede ist, was dort gemacht wird.
Laut dem Schreiben, dass sich
im Anhang befindet, ist es nur Katholiken vorbehalten den Maltesern
beizutreten. Offenbar ist die Satzung nur ein paar geschriebene Worte
ohne Bedeutung, die man aus Langeweile lesen kann.
Eine Mitteilung
ans Vereinsregister beim Amtsgericht behalte ich mir vor.
;-)

Gruß
Die Betroffenen


Am Schluss Kam Raus es ging nur Darum das die Verwandschaft
keine kokurenz bekommt!! ums Helfen ging es Nicht !!
fetternwirtschaft geht vor !!






der Rauswurf wegen nicht Katholisch Bleibt Bestehen! Jetzt
sind Alle Ortenliche Evangelische Geworden,die sind Welt Offener!!






!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Der Kampf hat sich gelohnt der
ORTSBEAUFTRAGTE ist am
18.09.2009
Zurückgetreten !!


wir wünschen den neuen
viel Glück,und den Dienstellenleiter jetzt ruhige Jahre !


 






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Re: Unsere erfahrung mit den Rettern !.Helfen Darf nicht jeder !

Das würde ich den Spendern Mitteillen dann vergeht einigen das lachen ;-)

 Re: Unsere erfahrung mit den Rettern !.Helfen Darf nicht jeder !

Zu den Hooligans  dürfen
auch nicht alle oder?

Re: Unsere erfahrung mit den Rettern !.Helfen Darf nicht jeder !

Gerichtsurteil
3 Gehälter für
null Arbeit

Hamburg – Ein Arbeitgeber muss einer
Angestellten Gehalt zahlen, obwohl sie dort nie gearbeitet hat!

Der
Grund? Gleichbehandlungsgesetz!

Der Fall: Eine
türkischstämmige Sozialpädagogin hatte sich als
„Integrationslose“ beim Diakonischen Werk Hamburg beworben.



Die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche wurde
vorausgesetzt. Die Bewerberin weigerte sich, in die Kirche
einzutreten – und bekam den Job nicht.

Die Frau klagte
wegen Diskriminierung auf Entschädigung nach dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – und gewann.

Die Diakonie
muss drei Monatsgehälter als Entschädigung zahlen
(Aktenzeichen: 20 Ca 105/07).

Past Woll zu den Fall.