Gläubigerversammlung (Berichtstermin) Freitag, 26. Juni 2009
Gläubigerversammlung (Berichtstermin) Freitag, 26. Juni 2009
Wer geht hin? Wer berichtet hier im Forum darüber? Wir können leider genau an diesem Termin nicht.
____________________ Wer nicht durch einen Richter auf Erden gerichtet wird, den wird Gott richten! Dieser Glaube hilft diesen Wahnsinn durchzustehen, den uns die DM angetan hat.
Re: Gläubigerversammlung (Berichtstermin) Freitag, 26. Juni 2009
Hallo Dara, poste doch hier mal den genauen Ort und die Zeit, ich gebe das dann an die OTZ weiter. Bin selber wohl nicht zugelassen, da ich mit DM direkt nix zu tun hatte. Gruß Christian
____________________ Elefant im Porzellanladen
Re: Gläubigerversammlung (Berichtstermin) Freitag, 26. Juni 2009
Hallo Christian,
ich glaube, die einen ärgern sich über die Forderungen der IV, die anderen haben die Forderungsanmeldung gestellt und beide vergessen die Termine. Der Termin ist unter Forum für Bauherren und Handwerker ... / HIGHLIGHTS DES FORUMS - Für SchnelldurchblickerErstellt: 03.04.09, 16:26 Betreff: Insolvenzverfahren ist eröffnet von Dir eingestellt worden.
Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) wird bestimmt auf: Freitag, 26. Juni 2009, 10:00 Uhr im Landgericht Gera, Rudolf-Diener-Str. 2, Schwurgerichtssaal.
Der Termin dient der Berichterstattung des Verwalters sowie zur Beschlussfassung gemäß §§ 57, 66, 68, 79, 100, 149, 157, 160, 162, 163, 207 InsO. wird bestimmt auf: Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin)Freitag, 26. Juni 2009, 10:00 Uhr im Landgericht Gera, Rudolf-Diener-Str. 2, Schwurgerichtssaal.
Der Termin dient der Forderungsprüfung gemäß § 176 InsO. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt. Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung für Entscheidungen gem. § 160 InsO als erteilt.
Alle Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern an den Verwalter. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden.
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Re: Gläubigerversammlung (Berichtstermin) Freitag, 26. Juni 2009
Zitat: Dara
Wer geht hin? Wer berichtet hier im Forum darüber? Wir können leider genau an diesem Termin nicht.
Dara,
DANKE für die Erinnerung ! ...habe im allgemeinen Stress den Termin fast übersehen.
Eine Rückinfo (nach unserer Forderungsanmeldung/Anwalt) gab es nicht.
Ich werde also am Freitag zum Termin (10.00 Uhr) in Gera sein, falls nicht noch irgendwelche "Hiobsbotschaften" der IV kommen.
Re: Gläubigerversammlung (Berichtstermin) Freitag, 26. Juni 2009
Gerne geschehen und super, daß Ihr hingeht. Vielleicht macht Christian ja noch einen Hinweis in den Kopfbereich, wie bei dem anderen Termin.
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