Miriams Familienkiste - Kindergartenkinder

Was unternimmt die Bundesregierung für mehr Kinderbetreuung?

Was unternimmt die Bundesregierung für mehr Kinderbetreuung?

Ziel der Bundesregierung ist, eine bedarfsgerechte Betreuung für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen zu erreichen: In guter Qualität, zeitlich flexibel, bezahlbar und vielfältig. Es muss eine Vielfalt im Angebot geben an Ganztagsschulen, Horten, Ganztagskindergärten und Kleinkindbetreuung, in Einrichtungen, durch Tagesmütter, in bürgerschaftlicher Eigeninitiative oder über kommerzielle Dienstleister. Obwohl Kinderbetreuung vollständig in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen liegt, unterstützt sie der Bund: Von 2002 bis 2006 gibt der Bund 4 Milliarden Euro an die Länder für den Ausbau der Ganztagsbetreuung. Ab 2004 stellt der Bund den Kommunen durch eine Entlastung von anderen Kosten schrittweise aufwachsend bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich für den Ausbau der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen zur Verfügung. Außerdem beteiligt sich der Bund schon jetzt indirekt über den Bund-Länder-Finanzausgleich an der Kindertagesbetreuung.



Das heißt also, daß der Bund versucht, die Ganztagsbetreuung unserer Kinder zu ermöglichen und einen Ausbau an Stellen plant, wo dieses möglich ist.
Da frage ich mich aber, wie es sein kann, daß nach Verabschiedung dieses Textes immer mehr Kindertagesstätten und Horte ihre Türen schließen müssen und die Betreuung der Kinder in keinster Weise gewährleistet wird. Wenn tatsächlich soviel Geld investiert wird sollte man doch eigentlich davon ausgehen können, daß es funktioniert. In vielen Ländern ist eine Ganztagsbetreuung kein Thema, es ist eine Selbstverständlichkeit und problemlos für alle nutzbar. In Deutschland scheint das nicht machbar zu sein, dabei wäre es für sehr viele Familien sehr wichtig. Der finanzielle Aufwand für eine Tagesmutter ist teilweise beachtlich, denn da hängen nicht nur die Kosten für die Betreuung an sich dran, sondern auch Fahrkosten usw.


Hat ein Kind ein Recht auf einen Kindergartenplatz?

Jedes Kind hat ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergartens (§ 24 SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz). Diesen Anspruch können Eltern gegenüber dem zuständigen örtlichen Träger, das heißt dem Jugendamt des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt, geltend machen. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gilt im gesamten Bundesgebiet.


Auch dieses Gesetz ist leider nicht umsetzbar, denn es ist für die Kindergärten und -tagesstätten nicht machbar, immer wieder ein oder mehrere Kinder mitten im Jahr aufzunehmen. Das würde den Rahmen der Betreuungsmöglichkeiten sprengen. Machbar ist, Kinder aufzunehmen, wenn das Schuljahr beginnt und dadurch Plätze auch tatsächlich frei werden, aber wie soll ein Kiga es organisieren, im laufenden Jahr Kinder aufzunehmen? Laut Gesetz steht aber jedem Kind ab dem 3.Geburtstag ein Platz zu! Hat man denn da gar nicht nachgedacht?
Emilie hat das Glück, daß sie ab dem 17.08.einen Platz bekommt (sie wird am 24.07. 3J. alt) , aber mein Großer wurde im Dezember 3 J. und hat erst im folgenden August einen Platz bekommen - da hat es also absolut nicht funktioniert. Dadurch war ich gezwungen, meine Arbeitsstelle zu kündigen und konnte nach dem Erziehungsurlaub nicht zurück in den Beruf

LG 3Kids *12/96, *07/01, *03/03