Skandalurteil
Richter Plota vom Amtsgericht Jena hebelt Verbraucherschutzgesetz aus
Mit dem Urteil vom 31.0.32006 (AZ 26 C 67/06) hebelt das Gericht das Fernabsatzgesetz und das dort enthaltene Widerrufsrecht für Kunden aus.
Die Firma BetaPower GmbH ( www.betapower.net ) setzte nun ein Urteil durch, wonach Verträge aus Anfang 2005 ohne Belehrung des Widerrufsrechtes doch nicht gekündigt werden können, sondern wie ein Werkvertrag nach § 611 BGB zu sehen seien.
Damit setzt sich das Gericht in Jena in einem einmaligen Skandalurteil über geltendes europäisches und deutsches Recht hinweg und fügt dem Ansehen in die deutsche Rechtsbarkeit einen schweren Schaden zu.
Dieses Urteil verstößt gegen das BGB.
Alles weitere findet man hier (Urteil usw.)
https://www.unser-jena.de/skandalurteil-t328.html