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Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit

Wann ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Berufstätige und deren Familie für den Fall ab, dass sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls auf Dauer den Beruf nicht mehr ausüben können.

Ansprüche aus einer gesetzlichen Versicherung können in der Regel nach 5 Jahren Berufstätigkeit (60 Versicherungsmonate) geltend gemacht werden. Zwar hilft der Staat im Falle dauernder Berufsunfähigkeit ohne eigenes Vermögen (durch Sozialhilfe und Steuererleichterungen), jedoch sichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung den ehemals Berufstätigen und seine Familie besser ab.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist regelmäßig nur für junge Berufstätige in den ersten Berufsjahren und Selbständige ohne andere Absicherung sinnvoll.

Teilweise ist zu überprüfen, ob der Abschluss einer kombinierten privaten Unfallversicherung zusammen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung nützlich ist. Im Gegensatz zur reinen Berufsunfähigkeitsversicherung ist bei der kombinierten Versicherung eine Leistung nur bei Berufsunfähigkeit durch Unfall vorgesehen.

 

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich nach folgenden Faktoren:
 

der Höhe der Invaliditätsleistung bei Absicherung der Berufsunfähigkeit infolge Unfalls
der Berufstätigkeit (Risiko im Beruf)
der Höhe der Rente
dem Geschlecht
der Versicherungssumme

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Was leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Beim Eintritt des Schadensfalls bei Berufsunfähigkeit oder Unfall zahlt die Versicherung eine Rente bis zum 50., 55. oder 60. Lebensjahr. Die Höhe der Versicherungsleistung richtet sich nach dem Grad der Berufsunfähigkeit. Es gibt auch Versicherungen, bei denen die Versicherungsleistung erst bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent fällig wird.

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Was ist im Versicherungsfall wichtig?

Bevor die Versicherungsleistungen ausbezahlt werden, muss der Grad der Berufsunfähigkeit festgestellt werden. Dazu sind ärztliche Untersuchungen notwendig, um die notwendigen ärztliche Bescheinigungen und Befunde über Art und Dauer der Erkrankung sowie den Grad der Berufsunfähigkeit einzuholen.

Quelle: Finanztipp.de




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Re: Berufsunfähigkeit

 

 

In welchem Maße ist ein Hinzuverdienst zu Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente möglich?

Bezieher einer Berufsunfähigkeitsrente können rentenunschädlich bis zu weniger als die Hälfte ihres früheren Verdienstes hinzuverdienen. Beziehern einer Erwerbsunfähigkeitsrente können rentenunschädlich nur bis 1/7 der Bezugsgröße hinzuverdienen. Verdienste über der Geringfügigkeitsgrenze sind sozialversicherungspflichtig.

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Wie wird Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente beantragt?

Zuständig für Berufs -oder Erwerbsunfähigkeitsrente ist die jeweilige Rentenversicherung entweder die LVA des jeweiligen Bundeslandes oder die BfA Berlin. Jeweils zunächst aber die Rentenversicherung an die man zuletzt Beiträge gezahlt hat. Der Antrag kann bei den Kreis- und Gemeindeverwaltungen als sogenanntes Versicherungsamt gestellt werden und wird dann weitergeleitet.

Für die Antragstellung ist es nicht notwendig, dass bereits ein entsprechendes Formular ausgefüllt wird, jedoch für die spätere
Weiterbearbeitung. Zur Beschleunigung der Bearbeitung empfiehlt es sich, bereits bei der Antragstellung umfassende ärztl. Atteste - soweit
vorhanden - beizufügen.

Nur auf Antrag des Rentenempfängers wird eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente in ein vorzeitiges Altersruhegeld nach Vollendung des sechzigsten Lebensjahres umgerechnet.

Ansonsten erfolgt die Umwandlung von Amts wegen mit Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres.

Quelle: Finanztip.de




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