Piraten des Falgahten - OT: Schwarze Braut

Der Kodex

Der Kodex

Nochmal übertragen vom Danglar Forum

Bis jetzt steht in unserem Kodex folgendes:
§ 1. Keine Elfen(Elben) an Bord
§ 2. Wir praktizieren dynamische Verteidigung
§ 3 Wir lassen keinen nie, niemals zurück, weder Mann noch Weib (noch Transe)
§ 4 Wir sind Freibeuter und was wir brauchen organisieren wir uns, Herrenloses Gut wird grundsätzlich gesichert, auch oder gerade wenn es hübsche Beine hat
§ 5 Auf Parleè steht Kielholen
§ 6 Jeder kann mal verlieren, auch wir, dann aber bitte mit Stil
§ 7 Hübsche weibliche Geiseln müssen auf dem Männerschiff keine Kleidung tragen
§ 8 Alle Entermesser müssen saubergehalten werden
§ 9 Versteinerten Ex-Kapitänen dürfen die Nasen nur nach vorheriger Abstimmung verschönert werden. (Tut mir Leid Schandrek, aber nach unseren Erfahrungen mit Ex-Kapitänen würde ich die Antiversteinerungsparagaphen doch für ausgesprochen riskant halten. Und außerdem brauchen zumindest unsere Mädels ja auch ne Galleonsfigur)
§ 10 Alle wichtigen Entscheidungen bedürfen der Abstimmung. Was wichtige Entscheidungen sind entscheidet der Rat.
§ 11 Jeder der beim Stehlen von Korsarengemeingut und Kameraden/Innen/Ansen-gut erwischt wird, wird ausgesetzt
§ 12 Jeder der während einer Schlacht vom Schiff desertiert wird hingerichtet
§ 13 Alle Streitigkeiten innerhalb der Mannschaft werden an Land beigelegt
§ 14 Jeder Kamerad/In/Anse hat vor einer Verurteilung das Recht auf eine kurze Anhörung
§ 15 Die Aufteilung der Beute wird wie folgt geregelt Kapitän und Quartiermeister 2 Teile, Steuermänner/transen 1,5 Teile, andere Offiziere 1,25 Teile, alle anderen 1 Teil.
Die Hauptaufgaben des Quartiermeisters könnten dann sein
a) die Beschaffung von Quartieren
b) Schatzmeister über Beutegut bis zur Verteilung
c) Vorausbezahlung von zu stehlendem Gut in Tavernen, Gasthäusern und auf Märkten
d) Wahrung des Kodex

Soviel zum vorläufigen Kodex der Schwarzen Braut

MfG
der Messerjocke


ICH HAB AUCH MAL SPAGHETTIS GEGESSEN!!!

Re: Der Kodex

§ 16 Kodex

Wenn dreckig eiterbeulige Holzbeinhuren oder ein männliches oder transiges Equivalent einen Kameraden/In/Anse verletzt, so wird ihr/ihm/anse ein Ohr abgeschnitten. Sollte der Kamerad/In/Anse sterben, so werden beide Ohren und die Nase abgschnitten und der/dem/das Delinquenten/in/anse zum Frühstück serviert.

Re: Der Kodex

§ 17
Seekarten sind des Seemanns höchstes Gut und verlangen Respekt und vorsichtige Behandlung. Zuwiderhandlungen müssen sofort geahndet werden....

(Vorschlag)