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07- Kennzeichen

07- Kennzeichen

Im März 2006 meldete ich meinen Ford Granada  bj 84 als Youngtimer mit der roten 07 Nummer an. Ebenso mein Ford Escort Cabrio bj 83. Bei der Anmeldung sagte man mir das diese Nummer nur noch Befristet bis zum 31.01.07zugestellt werden kann. Dies hat den Hintergrund, das in einer Sitzung vom 10. Februar 2006 der Bundesrat entschieden hat, die Altersgrenze für die Vergabe des Roten 07er-Kennzeichens ab 2007 auf 30 Jahre festzuschreiben, wobei ab jenem Zeitpunkt in Bezug auf die Baujahresgrenze also kein Unterschied mehr zwischen dem Roten 07er- und dem H-Kennzeichen gegeben sein wird. Das hat zur folge das man Youngtimer nur noch bis zum 31.01.07 angemeldet bekommt und man ihn dann abmelden muss. Damit war und bin ich nicht einverstanden, weil ich mein Granada nicht 8 Jahre in die ecke stelle und warte bis er 30 Jahre alt wird. Ich habe Widerspruch gegen die Befristung meines roten Nummerschildes schriftlich bei Zulassungsbehörde eingereicht.  Als antwort bekam ich das ich eine neue Deckungskarte das Fahrtenbuch und den Fahrzeugschein mitbringen soll und ich dann keine Befristung mehr habe. Das habe ich dann gemacht und habe jetzt mit meiner Nummer so genannten Bestandschutz. Dies bedeutet das ich mein rotes 07 Kennzeichen für meine angemeldeten Autos auch nach dem 31.01.07 fahren darf, auch wenn die 2 Autos keine 30 Jahre alt sind.

 

Tipp: einen guten Anwalt suchen der euch aufklären kann und Widerspruch gegen eine Befristung einlegen. Wenn ihr Hilfe oder noch Infos braucht könnt ihr mir eine E Mail schreiben unter andreas.steffen(at)rz-online(punkt)de ich helfe euch gerne weiter.

viel Glück

Andreas (Bulldozer) Steffen

1.Vorsitzender RS Freunde-Rheinland


.....und Sonntags fahren wir Bangers