Radeisgeilforum - Politik

Schächten

Re: Schächten





§ 4a 


(1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist.
(2) Abweichend von Absatz 1 bedarf es keiner Betäubung, wenn
1.
sie bei Notschlachtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist,
2.
die
zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne
Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur
insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von
Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses
Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer
Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von
Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen oder
3.
dies als Ausnahme durch Rechtsverordnung nach § 4b Nr. 3 bestimmt ist.




Re: Schächten

Ich frag mich wieviel Ausnahmegenemigungen die Moslems noch kriegen? Wir sind Christen u. leben in unserem Land.Für uns ist Schächten verboten(was ich auch richtig finde.)Warum denn Ausnahmen?Damit sind wir doch wieder bei dem Thema: Integration!Die wollen doch nicht und brauchen das auch nicht.Das ist doch auch das,was Sarrazin meint und dem kann man sich doch nur anschließen!


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MfG:
Morgana

Re: Schächten



Genau das ist es!!
Man kann nach dem Tierschutz schreiben wie man will, es wird nichts passieren.
Tierschützer an sich haben keinerlei Handhabe.
Wenn man Glück hat greifen die Behörden ein, aber auch nur dann wenn hier gegen geltende Gesetze verstoßen wird.
Und das ist hier nicht der Fall.
Im übrigen sind das eigentlich keine Ausnahmen da im GG steht das jeder das Recht auf Religionsausübung hat.
Und genau an diesem Punkt beißt sich die Ratte in den Schwanz.
Wenn man was erreichen will, dann geht das wahrscheinlich nur an der Basis.