Änderung des §6 Abs. 3 FeV
Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen C1 E und der Klasse D berechtigten bisher ohne weitere Prüfung auch Fahrzeuge der Klasse DE zu führen. Die II. EG- Führerscheinrichtlinie gestattet jedoch das Führen eines DE - Fahrzeugs nur, wenn als Vorbesitz die Fahrerlaubnisse der Klassen CE und D nachgewiesen werden konnten. Diese Neuerung wird sich besonders bei den Altinhabern der Klasse 3 auswirken, die eine Fahrerlaubnis der Klasse D erwerben. Ihnen kann künftig die Klasse DE nicht mehr ohne Prüfung erteilt werden. Dies gilt seit dem 1.2.2005.
Gruß Peter
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Gruß Peter