Forum der Fahrschule Rakowski - Urteile

Falschparker verursacht Unfall – 25 Prozent Mitschuld

Falschparker verursacht Unfall – 25 Prozent Mitschuld

Wer sein Fahrzeug falsch parkt und deshalb eine Beule an der Karosserie kassiert, weil ein anderer Verkehrsteilnehmer zu knapp an ihm vorbeifährt, kann nicht sicher sein, dass er den kompletten Unfallschaden ersetzt bekommt.

Das Landgericht München jedenfalls hat einem Taxifahrer, der sich ganz frech auf einen reinen Busparkplatz gestellt hatte, 25 Prozent seiner Reparaturkosten als Mitverschuldensanteil abgezogen. Ein Busfahrer wollte auf den Bushalteplatz einfahren und fuhr dabei zu knapp am klägerischen Fahrzeug vorbei, so dass er beim Einschwenken in die folgende Linkskurve mit dem Anhänger in das parkende Taxi hineinfuhr.

Dabei entstand ein Nettosachschaden in Höhe von 834 Euro. Darüber hinaus sollte der Busfahrer aber auch noch 500 Euro an Standzeiten für das Taxi zahlen, da es während der zweitägigen Reparatur nicht bewegt werden konnte. Die Haftpflichtversicherung des Busunternehmens überwies jedoch nur 625,50 Euro.

Das reicht dicke, befanden die Münchener Richter. Zwar sei dem Taxifahrer insoweit zuzustimmen, dass das Falschparken dem Busfahrer nicht das Recht verliehen habe, das Taxi zu beschädigen. Allerdings stand das Taxi verkehrsbehindernd und trug insoweit zum Unfall bei.

Das Mitverschulden mit 25 Prozent des Schadens anzusetzen, entspreche daher der Sach- und Rechtslage. Und den Verdienstausfall schmetterten die Richter von der Isar ganz ab: Diese habe der Taxifahrer einfach so ins Blaue hinein behauptet, ohne entsprechende Belege beizubringen.
Quelle: LG München Az.: 19 S 18691/05


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Gruß Peter