Kasko: Nachträgliche Angaben sichern Schutz
Wird ein kaskoversichertes Fahrzeug gestohlen, so muss der Versicherungsnehmer gegenüber seiner Kaskoversicherung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zum Diebstahlshergang und zur Schadenhöhe machen. Falsche Angaben berechtigen die Versicherungsgesellschaft zur Verweigerung von Schadenersatzleistungen. Macht ein Kfz-Versicherungsnehmer zunächst fahrlässig falsche Angaben zum Kaufpreis, die er aber kurz danach unverzüglich und aus eigenem Antrieb berichtigt, so liegt kein Verschulden vor. Die Kaskoversicherung hat Schadenersatz zu leisten.
(jlp, 10.02.04)
Oberlandesgericht Bamberg
Aktenzeichen: 1 U 85/02