Keine Haftung für Freundschaftsdienst
Wer einen betrunkenen Autobesitzer nach Hause fährt und dabei einen
Unfall verursacht, kann in der Regel davon ausgehen, dass er keinen
Schadenersatz leisten muss.
Wer aus Nächstenliebe einen Betrunkenen mit dessen Auto nach Hause
fährt und dabei versehentlich einen Unfall verursacht, muss dem
Fahruntüchtigen unter Umständen keinen Schadenersatz leisten. Das
Landgericht Saarbrücken urteilte in zweiter Instanz, dass man in
einer solchen Aktion einen "stillschweigenden Haftungsverzicht" zu
Gunsten des Fahrers sehen könne. Im verhandelten Fall, auf den die
Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein hinweisen, war der
Unfall nach Ansicht des Gerichts nicht grob fahrlässig
herbeigeführt worden.
Landgericht Saarbrücken
Aktenzeichen: 11 S 209/02
Gruß Peter