Mit betrunkenem Fahrer gefahren Beifahrer trifft Mitschuld
Wer sich auf den Beifahrersitz begibt, obwohl er weiß oder aufgrund einer Alkoholfahne erkennen kann, dass der Fahrer stark alkoholisiert ist, muss sich einen Mitverschuldensanteil von einem Drittel anrechnen lassen, wenn es zu einem Unfall mit Verletzungen kommt. So sieht es jedenfalls das Oberlandesgericht Koblenz in einer neuen Entscheidung. In dem tragischen Fall hatte der Beifahrer einen Wirbelkörperbruch erlitten, nachdem der mit 1,49 Promille Alkohol sternhagelvolle Fahrer bei 80 Kilometern von der Straße abgekommen war, auf einen Erdwall donnerte und das Auto anschließend 20 Meter durch die Luft schleuderte. Die Folge: Der Beifahrer ist seither querschnittsgelähmt und kann sich nur noch mit Hilfe von Unterarmgehstützen über kürzere Strecken selbst fortbewegen. Der Grad seiner Behinderung liegt zwischen 80 und 90 Prozent. Obwohl die Versicherung des Fahrers außergerichtlich bereits 62.000 Euro an Schmerzensgeld gezahlt hatte, forderte das Unfallopfer später insgesamt über 153.000 Euro. Das zuständige Landgericht sprach ihm daraufhin weitere 17.797 Euro Schmerzensgeld zu und wies die Klage im Übrigen ab. Doch das Oberlandesgericht Koblenz kassierte diese Entscheidung wieder ein und meinte, dem Unfallopfer stünden überhaupt keine weiteren Zahlungen zu. Dem Beifahrer hätte nämlich - ebenso wie der Polizei auffallen müssen, dass der Bruchpilot stark nach Alkohol roch und dessen Bindehäute in den Augen stark gerötet gewesen seien. Außerdem habe es sich um eine Gefälligkeitsfahrt gehandelt. Beide Fahrzeuginsassen hätten an einer Geburtstagsfeier teilgenommen der Fahrer habe den Bekannten nur nach Hause fahren wollen. Das wirke sich mindernd auf das Schmerzensgeld aus.
Quelle: OLG Köln, Az.: 12 U 958/04
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Gruß Peter