Provozierter Unfall
Um Banden auf die Spur zu kommen, die mit provozierten Unfällen Versicherungen schädigen, hat die Rechtsprechung mittlerweile eine Reihe Beweisregeln aufgestellt. Treffen mehrere Indizien zusammen, werden Schadensersatzklagen in der Regel abgewiesen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt.
In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall, ging es um eine Kollision beim Fahrstreifenwechsel. Den Richtern kam eine Reihe von Umständen in Zusammenhang mit dem Unfall suspekt vor:
- Der Kläger war innerhalb von sechs Monaten vor der jetzigen Kollision mit seinem Auto in sieben weitere Unfälle verwickelt gewesen.
- Der Unfall geschah bei Dunkelheit.
- Das Auto wurde sofort verkauft, obwohl in dem Rechtsstreit eine Begutachtung naheliegend war.
- Der Schaden wurde auf der Basis fiktiver Reparaturkosten geltend gemacht.
- Der Kläger hatte stets denselben Sachverständigen eingeschaltet.
- In einem Schreiben hatte er sich selbst, in einem anderen seinen Bruder als Fahrer benannt.
- Es waren Schadensposten aufgeführt, die objektiv nicht aus dem behaupteten Unfallverlauf herrühren konnten.
Es gebe zwar auch Gesichtspunkte, die nicht für einen provozierten Unfall sprächen, hielt das Gericht in seiner Urteilsbegründung fest beispielsweise die Einschaltung der Polizei und das beim Unfall gefahrene Tempo von 70 bis 80 km/h. Die für eine absichtliche Kollision sprechenden Gründe wögen jedoch so schwer, dass es nach Abwägung aller Umstände bei der Bewertung des Geschehens als provozierter Unfall bleibt. Die Klage wurde abgewiesen.
(sym, 21.05.04)
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen: 13 U 16/03
Gruß Peter