Forum der Fahrschule Rakowski - Urteile

Ramponierte Kleidung ach Unfall mit Motorrad

Ramponierte Kleidung ach Unfall mit Motorrad

Kleiderfrage

Nach einem Unfall steht Geschädigten Ersatz für ramponierte Kleidung zu. Allerdings gibt es je nach Alter Abzüge. Anders nach einem Motorradunfall: Kombis dienen der Sicherheit des Fahrers und sind daher in Höhe des Kaufpreises zu erstatten, wenn sie noch relativ neuwertig waren (LG Oldenburg, DAR 01, 171). (gefunden von T. Ohoven in ADAC-Motorwelt 4/02, Seite 58)



Gruß Peter


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