Teilkasko: Kadaver kann zur Zahlung führen
In der Teilkaskoversicherung ist der Fahrzeugzusammenstoß mit Haarwild versichert. Voraussetzung hierfür ist, dass es zu einer Berührung mit dem Wild gekommen und dass diese Berührung ursächlich für den Fahrzeugschaden geworden ist. Unter diesen Versicherungsschutz fällt auch das Risiko, dass auf der Straße ein Wildschweinkadaver liegt und dass dieser Tierkörper in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang von mehreren Fahrzeugen erfasst und überrollt wird. Soweit durch das direkte Überrollen des Tierkadavers ein Schaden am Fahrzeug entsteht, ist die Teilkaskoversicherung hierfür schadenersatzpflichtig.
Kein Schadenersatzanspruch besteht aber, wenn der Tierkadaver überrollt wird und das Fahrzeug dann auf ein anderes Fahrzeug auffährt. Dieser Auffahrunfall ist von der Teilkaskoversicherung nicht gedeckt.
(jlp, 10.11.03)
Oberlandesgericht Saarbrücken, Aktenzeichen: 5 U 389/02-50
[Mit freundlicher Genehmigung - Verlag H. Vogel]